Migranten

Asylwerber werden von Rechtsberatern vertreten – und die kassieren pro Jahr Millionen an Euros.

6. Feber 2020 / 08:00 Uhr

FPÖ-Anfrage: Wie viele Millionen kassieren die Asyl-Rechtsberater?

Im Dezember letzten Jahres hat unzensuriert über die Kosten berichtet, die der Steuerzahler berappen muss, damit Asylwerber kostenlose Rechtsberater erhalten. Es sind mindestens zehn Millionen Euro pro Jahr. Wobei, das ist nur die „halbe Miete“.

Rechtsberater sind – wie der Name schon sagt – beratend für “Schutzsuchende” tätig und unterstützen diese vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) im Zulassungsverfahren und bei Beschwerden vor dem Bundesverwaltungsgericht, wenn Asylverfahren nicht zu Gunsten des Fremden entschieden werden.

Wenn ein Fremder negative Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts anfechten will, dann kann er dies nur noch mit einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof beziehungsweise einer Revision oder außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof. Diese Verfahren sind allerdings anwaltspflichtig. Dazu aber noch im weiteren Verlauf des Artikels mehr.

Justizministerium zahlte im Jahr 2018 knapp 13,5 Millionen Euro

Unzensuriert hat berichtet, dass das Justizministerium elf Millionen Euro im Jahr 2017 für die Tätigkeiten der Rechtsberater bezahlte. Im Jahr 2018 waren es 13,5 Millionen Euro. Hierbei geht es um Kosten, die bezahlt werden mussten und die Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht betreffen. Die anderen Kosten muss das Innenministerium bezahlen.

Und hier ist der freiheitliche Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer mit parlamentarischen Anfragen aktiv geworden. Amesbauer will nun wissen, wieviel das Innenministerium bezahlt hat. In einer weiteren Anfrage will er wissen, wie viel das Justizministerium vor 2017 und nach 2018 gesamt bezahlen musste. Eine dritte Anfrage in diesem Zusammenhang ist an das Bundeskanzleramt notwendig. Denn das Bundeskanzleramt war vor 2017 für die Refundierung der Kosten der Rechtsberater für Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht zuständig.

Wann werden Verträge gekündigt?

Überhaupt muss daran erinnert werden, dass die ARGE Rechtsberatung und der Verein Menschenrechte Österreich (VMÖ) Verträge mit dem Bund haben und daher beide Einrichtungen befugt sind, Rechtsberater zu organisieren. Für Amesbauer stellt sich die Frage, ob im Zuge der Schaffung der Bundesbetreuungsagenturen, bei der auch vorgesehen ist, dass die Rechtsberatung in objektive Hände des Bundes wandert, die Verträge mit ARGE Rechtsberatung und VMÖ rechtzeitig gekündigt werden. Die Kündigungsfrist ist zu Jahresende möglich und wurde zuletzt verabsäumt.

Wie wurden NGOs noch gefördert?

Amesbauer hat auch noch eine vierte Anfrage parat. Der Freiheitliche will wissen, was VMÖ und andere Vereine generell an Förderungen für die Unterstützung von Asylwerbern kassiert haben. Wie bereits erwähnt, können Asylwerber versuchen, negative Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu bekämpfen.

Allerdings reicht hier kein Rechtsberater. Asylwerber müssen einen Anwalt nehmen, der freilich auch etwas kostet. Unzensuriert hat aktuelle Daten vom Verfassungsgerichtshof. Im Jahr 2019 wurden 3.242 Asylrechtsangelegenheiten neu anhängig. Im selben Jahr wurden 3.219 Verfahren abgeschlossen. Mit Stichtag 31. Dezember waren 895 Verfahren offen.

Kaum Verfahrenshilfe gewährt

Der Referent im Verfassungsgerichtshof kann eine Beschwerde zurückweisen, wenn er sie von vornherein für unzulässig hält oder die Beschwerde einen unbehebbaren Mangel aufweist. Hält er eine Beschwerde offenkundig für eine weitere Behandlung mangels Aussicht auf Erfolg oder Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht geeignet, schlägt er die Ablehnung der Beschwerdebehandlung vor. In 861 Fällen wurde das Beschwerdeverfahren abgelehnt. Zwei Beschwerden wurden abgewiesen, 224 wurde stattgegeben. Die restlichen Entscheidungen waren Zurückweisung von Beschwerden, oder Ab- oder Zurückweisung von Verfahrenshilfeanträgen beziehungsweise Einstellungen.

Verfahrenshilfen werden generell kaum gewährt. In 160 Fällen hat der Verfassungsgerichtshof insgesamt von allen Anträgen gewährt, die nicht nur Asylverfahren betreffen. Wie viele davon Asylwerbern gewährt wurde, ist nicht bekannt. Man fragt sich daher, wer die Anwaltskosten für Asylwerber finanziert hat, wenn sie nicht vom Asylwerber finanziert werden konnten.

Caritas und Diakonie übernehmen Anwaltskosten?

In Deutschland meinte ein Anwalt in einem Interview, dass ihm laut Gebührenrecht 900 Euro pro Fall zustehe, wenn kein Honorar vereinbart wird, er aber 150 Euro pro Stunde verlangt. Prozesskosten müssten die Fremden monatlich abstottern. In einem anderen Beitrag heißt es, dass viele Anwälte nur gegen Vorkasse arbeiten würden: zwischen 300 und 500 Euro. Oft springen deshalb Verwandte der Kläger ein. Sie strecken die Anwaltskosten vor. Die könne ein Flüchtling ohne soziale Bindung nicht zahlen. Wer keine Verwandten hat, werde möglicherweise von Pro Asyl, der Diakonie oder der Caritas unterstützt, die in Fällen, an denen sie ein Interesse haben, einen Zuschuss von 250 Euro zahlen.

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