Katharina Schulze wurde wegen einer obszönen Geste zu einer Geldstrafe verurteilt – Erinnerungen an ihre österreichische Kollegin Sigrid Maurer kommen auf.

31. Jänner 2020 / 23:17 Uhr

Immunität aufgehoben: Grüne Katharina Schulze wegen “Stinkefinger” verurteilt

Der bayerische Landtag musste in dieser Woche die Immunität seiner Oppositionsführerin aufheben. Grund ist eine beleidigende Geste der grünen Fraktionsvorsitzenden Katharina Schulze aus dem Jahr 2018. Da kommen Erinnerungen an ihre grüne österreichische Kollegin Sigrid Maurer auf, die ebenfalls mit einer öffentlichen “Stinkefinger”-Aktion traurige Berühmtheit erlangte – und, wenn auch wegen anderer Pöbeleien, sogar lange Zeit Hausverbot im Parlament hatte, in dem sie jetzt als grüne Klubobfrau wieder sitzen darf. Ein gewisser Hang zum Subtilen scheint also sozusagen in der “DNA” der Grünen zu liegen (so wie die vielstrapazierte “Transparenz”).

NPD-Demonstranten den Mittelfinger gezeigt

Die Beweise gegen Schulze waren eindeutig: Sie hatte im September 2018 ihre rhetorische “Kompetenz” eindrucksvoll zur Schau gestellt, als sie in München Anhängern der rechten Kleinstpartei NPD auf einer Demonstration in der Landeshauptstad den Mittelfinger entgegenstreckte. Die obszöne Geste hatte jetzt ein juristisches Nachspiel für die Co-Chefin der grünen Landtagsfraktion: NPD-Funktionäre hatten nämlich Anzeige gegen die 34-Jährige erstattet. Nachdem der Merkur zuerst darüber berichtetet hatte, bestätigte das auch ein Fraktionssprecher der Grünen.

Immunität aufgehoben – 500 Euro Strafe

Schulze hatte zusammen mit etwa 500 Gesinnungsgenossen am 2. September 2018 gegen die NPD demonstriert, die mit nur ungefähr zehn Personen vertreten war. Da sie sich offensichtlich nicht besser auszudrücken wusste, zeigte sie den in deutlicher Unterzahl anwesenden Gegendemonstranten der NPD den “Stinkefinger”. Da alsbald ein Foto auftauchte, das Schulzes beleidigende Geste zeigte, und die Politikerin bei der Tat auch noch direkt neben einer Polizistin stand, blieb dem Landtag nicht viel Spielraum: Er hob Schulzes Immunität als grüne Abgeordnete auf.

Schulze muss nun für ihre fragwürdigen Umgangsformen büßen: Zwar gilt sie nicht als vorbestraft, muss aber 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen, die sie sich selbst aussuchen kann.

Stinkefinger-Schulze will weiter gegen “Rechtsextremismus” kämpfen

Inzwischen hat sie sich – wenn auch recht halbherzig – für ihren Mittelfinger-“Gruß” entschuldigt: Zwar sei die NPD eine “faschistische Partei”, mit ihrer “beleidigenden Geste gegen eine NPDlerin” habe sie aber “über das Ziel hinausgeschossen”, so die Politikwissenschaftlerin. Gleichzeitig kündigte sie an, weiter gegen “Rechts” vorgehen zu wollen: Die Strafe in Höhe von 500 Euro wolle sie demnach einer Organisation spenden, die sich gegen “Rechtsextremismus” einsetze.

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