Nach „meine Oma is ‘ne alte Umweltsau“ wurde in den sozialen Medien nun bekannt, dass der WDR einen eigenen Kanal für “Flüchtlinge” betreibt – in vier Sprachen.

WDR

13. Jänner 2020 / 11:38 Uhr

WDR hat eigenen Video-Kanal für Migranten – Empörung in sozialen Medien

Bekanntlich sorgte der umstrittene deutsche Fernsehsender WDR erst kürzlich für einen Skandal: Er zeigte einen Kinderchor der u.a. folgende Strophe sang: „Meine Oma is ‘ne alte Umweltsau“. Seither dürften auch andere Videos des Senders unter die Lupe genommen worden sein. Und seit einiger Zeit wird in den sozialen Netzwerken ein Video geteilt, in dem ein verhüllte Reporterin gemeinsam mit einer anderen Frau Bezug auf ein Gerichtsurteil nimmt, das sich vorteilhaft für Flüchtlinge auswirkt. Die Empörung in den sozialen Medien ist seit einer Woche groß.

https://www.facebook.com/WDRforyou/videos/1337536763022375/?v=1337536763022375

Würden sich Flüchtlinge in Deutschland mehr als sechs Monate aufhalten, dürften sie nicht mehr in ein anderes Land, das tatsächlich für das Asylverfahren zuständig wäre, zurückgeschickt werden. Das erklärt die rechts stehende Frau – und sie nickt jedes Mal freudig, wenn die verhüllte Reporterin ihr Gesagtes auf Arabisch den Zusehern zu verstehen gibt. Soweit so gut.

WDR seit Jahren mit Kanal für Migranten

Bei genauerer Recherche stellt man fest, dass der WDR schon seit langem ein eigenes Angebot für “Flüchtlinge” hat. „WDRforyou: Angebote für Flüchtlinge in vier Sprachen“, heißt es.

Auf einer Internetseite befinden sich entsprechende Informationen. Seit September 2016 gibt es auf Youtoube den Kanal WDRforyou mit mehr als 100.000 Abonnenten und unzähligen Videos. Wirft man einen Blick auf die Playlist, so dürften es bereits mehr als 1.000 sein. Übrigens, die Sprecherin, die im besagten Video erklärt, wie man dennoch in Deutschland bleiben kann, obwohl ein anderes Land zur Prüfung des Asylrechts zuständig ist, heißt Isabel Shayani.

Und nun zum Inhalt des Videos

Tatsächlich gab es beim EuGH einen Fall, bei dem entschieden wurde, dass ein Land für die Prüfung von Asyl zuständig wird, wenn ein Asylwerber nicht innerhalb von sechs Monaten in jenes Land abgeschoben wird, das tatsächlich für die Prüfung zuständig wäre. Der Fall betraf ein Vorabentscheidungsersuchen aus Österreich und wurde in letzter Instanz mit diesem Urteil im Anhang entschieden.

In der Praxis keine aufschiebende Wirkung

In der Regel haben allerdings im Zulassungsverfahren Beschwerden gegen eine Abschiebung in das zuständige Land, das Asylgründe des Schutzsuchenden tatsächlich prüfen muss, keine aufschiebende Wirkung.

Sechs-Monats-Frist dürfte bald gekippt werden

Dem EuGH-Urteil folgend, dürften zahlreiche Mitgliedsstaaten dazugelernt haben, damit Zulassungsverfahren innerhalb von sechs Monaten entschieden werden. Außerdem steht ohnehin im Raum, ob die entsprechende Passage in der EU-Verordnung 604/2013 (auch genannt Dublin III Verordnung) langfristig noch Bestand haben wird. Nach den Vorschlägen der EU-Kommission soll die sechsmonatige Frist abgeschafft werden, der Mitgliedstaat, in den der Flüchtling zuerst eingereist ist, bliebe dann dauerhaft für das Asylverfahren zuständig.

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