In Zukunft dürfen die Österreicher wieder raten, wer hinter “Jugendlicher” oder “Mann” als Täter steckt, wenn ein Verbrechen begangen wurde.

7. Jänner 2020 / 20:13 Uhr

Volle Fahrt nach links: Straftäter-Herkunft muss nicht mehr genannt werden

Es erinnert an die DDR, mit welcher Inbrunst die vielen Reformen der blauen Regierungsbeteiligung rückgängig gemacht werden. So hob der scheidende Innenminister Wolfgang Peschorn noch in seinen letzten Amtsstunden den sogenannten Medienerlass seines Vorgängers Herbert Kickl auf. Und das, obwohl die Übergangsregierung nicht nur zur Unparteilichkeit, sondern auch rein zur Verwaltung, nicht aber zur Gestaltung des Landes beauftragt war. FPÖ-Klubobmann Kickl dazu:

Damit verfestigt sich der Eindruck, dass die primäre Aufgabe dieser Übergangs-Minister nicht das Gestalten und auch nicht das Verwalten, sondern das Zerstören war.

Nichts soll offensichtlich mehr an die rechte Regierungsbeteiligung erinnern, alles sollte noch vor der Mitte-links-Regierung der politischen Korrektheit untergeordnet werden.

Straftäter-Herkunft soll wieder im Dunklen verschwinden

Hinter dem sperrigen Wort „Medienerlass“ versteckte sich die Verpflichtung für die österreichischen Polizeibehörden, die Herkunft von Straftätern zu nennen. Damit der Österreicher, wenn er in der Zeitung die Täterbeschreibung „Jugendlicher“ oder „Mann“ liest, auch weiß, wer der mutmaßliche Straftäter ist.

Doch mit der Rücknahme dieser Informationspflicht tappt die Bevölkerung, die unter der steigenden Kriminalität durch Ausländer leidet, ab jetzt in vielen Medienberichten wieder im Dunklen. „Damit ist künftig eine transparente Information der Bürger nicht mehr sichergestellt“, kritisierte Kickl diese letzte Tat des Übergangsministers.

Ausrede Menschenrechte und Datenschutz

Ab nun soll nur noch dann auf die Herkunft des Täters Bezug genommen werden, wenn „es für Zweck und Ziele der Kommunikation auch nötig ist“, sagte der scheidende Peschorn nicht ohne hinzuzufügen, dass dies „stets unter dem Blickwinkel der Menschenrechte und des Datenschutzes zu erfolgen“ habe. Womit der interessierte Österreicher einmal wieder im Regen stehen bleibt.

Ab jetzt gelte laut Kickl im Innenministerium wieder die Doktrin: Die Bürger haben ein Recht, das zu erfahren, was wir ihnen verkünden wollen.

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