Man darf gespannt sein, ob die Familienbeihilfe für die zukünftige schwarz-grüne Regierung aufgrund einer bevorstehenden Klage zu einer Belastungsprobe führen wird. Die Grünen waren bis dato keine Freunde jener Regelung, dass diese Familienleistung samt Kinderabsetzbetrag für Kinder, die nicht in Österreich wohnhaft sind, seit 2019 indexiert wird. In vielen Staaten, die eine niedrige Kaufkraft haben und die übrigens selbst niedrige Familienleistungen bezahlen oder aufgrund einkommensabhängiger Regeln überhaupt keine Familienleistungen gewähren, führt die Indexierung zu einer Kürzung der österreichischen Familienleistungen.
EU-Kommission wird Österreich vor dem EuGH verklagen
Allerdings läuft gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren, das die EU-Kommission losgetreten hat. Bereits zwei Mahnschreiben gab es gegen Österreich. Österreich wiederum hat entsprechende Antwortschreiben verfasst. Die EU-Kommission wird Österreich als nächsten Schritt höchstwahrscheinlich in nächster Zeit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen.
Vage Formulierungen im Regierungsprogramm
Im neuen Regierungsprogramm findet sich nichts, was darauf hindeutet, dass die Grünen eine Reform der Indexierung der Familienleistungen einforderten. Offenbar sind die Grünen hier vernünftig geworden. Es heißt etwa: „Reform des FLAF“. Der FLAF ist die Abkürzung für Familienlastenausgleichsfonds, der zur Finanzierung diverser Familienleistungen und auch Unterhaltsvorschüsse oder Freifahrten für Schüler dient. Das Regierungsprogramm bleibt hier sehr unkonkret.
FABIAN noch immer nicht einsatzbereit
In einem anderen Punkt heißt es: „FABIAN: digitale Weiterentwicklung zur Auszahlung der Familienbeihilfe“. Das ist besonders abstrus. FABIAN ist ein angedachtes IT-Programm für die Finanzämter, das seit 2019 und nun 2020 schon längst einsatzbereit sein sollte. Seit über 15 Jahren (!) wird an FABIAN gearbeitet. Mehrmals wurde das Projekt abgebrochen.
Österreich dürfte verurteilt werden
Aber nun zurück zur drohenden Klage. Wenn die EU-Kommission die Klage einbringt, ist in zwei bis drei Jahren damit zu rechnen, dass der EuGH Österreich verurteilen wird. Die Familienbeihilfe ist eine Familienleistung im Sinne der EU-Verordnung 883/2004. Und diese Verordnung besagt im Artikel 7, dass Leistungen aufgrund des Wohnorts selbst für Familienangehörige weder gekürzt noch verändert werden dürfen. Die schwarz-grüne Bundesregierung wird eine Reform angehen müssen – sofern sie überhaupt noch im Amt sein wird. Allein das Einbringen der Klage könnte zu einem koalitionsinternen Streit führen.
EU-konforme Lösung möglich
Abschließend muss festgehalten werden, dass es natürlich auch EU-konforme Lösungen gibt, die dazu führen, dass Eltern für im Ausland lebende Kinder noch weniger Geld erhalten als derzeit mit der Indexierung. Unzensuriert hat ein solches Modell vorgestellt. Das Beste wäre ohnehin aber, dass die EU-Verordnung 883/2004 reformiert wird und Familienleistungen kein Bestandteil dieses Gesetzes bleiben. Das hätte den positiven Nebeneffekt, dass kein Staat für ein Kind, das in einem anderen Staat wohnt, Familienleistungen bezahlen muss.