Alles auf eine Karte setzt aktuell der amtierende israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren. Die jüdischen Justizbehörden wollen den Regierungschef wegen Betrugs und Untreue sowie Bestechlichkeit anklagen. Netanjahu möchte strafrechtliche Immunität und hat deshalb einen entsprechenden Antrag gegen seine eigene Strafverfolgung in der Knesset, dem israelischen Parlament gestellt.
Der israelische Generalstaatsanwalt Avichai Mandelblit hatte dem Parlamentspräsidium eine Anklageschrift gegen Netanjahu am 2. Dezember übermittelt. Netanjahu hatte ab diesem Zeitpunkt 30 Tage Zeit, Immunität zu beantragen. Dieses Recht nützte er kurz vor Ablauf der Frist am Abend des 1. Jänners.
Ende der Immunität in drei Monaten
Die von Netanjahu beantragte Immunität ist zeitlich begrenzt und endet mit der Legislaturperiode im März 2020. Gemäß der israelischen Verfassung müsste eigentlich ein Knesset-Ausschuss in der Immunitätsfrage entscheiden und danach eine Abstimmung im Plenum des Parlaments stattfinden. Da in Israel jedoch seit rund einem Jahr ein Übergangskabinett mit Netanjahu selbst an der Spitze regiert und das Parlament nur eingeschränkt handlungsfähig ist, wird hier wohl in den nächsten beiden Monaten nichts passieren.
Parlamentswahlen als Schicksalswahl für Netanjahu
Der nächste Lostag für Netanjahus strafrechtliches Schicksal ist der 2. März. An diesem Wahltag werden die Juden neuerlich zu den Urnen gerufen, um ein Parlament und damit auch eine Regierungsmehrheit zu wählen. Eine Abstimmung über die Immunität des israelischen Ministerpräsidenten könnte damit erst im Mai stattfinden.
Netanjahu wird deshalb alles daransetzen, sich nach geschlagener Wahl eine Mehrheit von 61 der 120 Abgeordneten zu sichern. Dann wäre seine Immunität weiterhin aufrecht und er könnte erst angeklagt werden, wenn er nicht mehr Knesset-Mitglied ist.