Ein neuerliches Skandalurteil schockiert Deutschland und wirft ein fragwürdiges Licht auf das Justizsystem, samt seiner “unabhängigen” Rechtsprechung. Es geht um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen durch neun Migranten in Bielefeld (Nordrhein-Westfalen).
Neun “Jugendliche” machten sich über betrunkenes Mädchen her
Das junge Mädchen wurde in einem Partykeller von neun “Jugendlichen” mit Migrationshintergrund, darunter drei syrische Staatangehörige, in stark betrunkenem Zustand sexuell bedrängt und auch missbraucht. So fassten einige der Beteiligten das Mädchen an der Brust an, fügten ihr Knutschflecken zu und vollführten sexuelle Handlungen an der Minderjährigen. Andere Beteiligte filmten das Geschehen wiederum mit dem Handy und sendeten die Videos an Bekannte weiter.
Das Mädchen erstatte nach dem Vorfall Anzeige gegen die Beteiligten und sprach von einer Gruppenvergewaltigung. Nach 14 Verhandlungstagen wurden nun aber sieben der neun Beschuldigten vom Bielefelder Gericht freigesprochen.
Sozialstunden und Gespräche mit Sexualtherapeuten
Zwei der Beschuldigten wurden zu jeweils acht (!) Sozialstunden verurteilt, da sie die Videoaufnahmen des Geschlechtsaktes ins Internet stellten und an Freunde weiterleiteten. Zudem müssen die Verurteilten ein Gespräch mit einem Sexualtherapeuten suchen.
Die Urteilsbegründung von Richterin Beate Schlingmann hatte es jedenfalls in sich: Das Mädchen habe einen der Beschuldigten schon vor dem Vorfall gekannt und mit ihm Sexualverkehr gehabt, daher habe sie offensichtlich während des Prozesses gelogen. Zudem sei auf den kurzen fünf Videosequenzen, die auf dem Handy eines Beschuldigten gefunden worden sind, keine Anzeichen einer Vergewaltigung zu sehen gewesen. Was zu anderer Zeit geschah, war für das Gericht nicht relevant, da nicht beweisbar. Auch der stark betrunkene Zustand war nicht ausschlaggebend, die beschuldigten einer Gruppenvergewaltigung zu überführen.
“Kleine Jungs”, keine “Sextäter”
Erleichtert über das Urteil zeigten sich die beschuldigten Migranten, die von einem Dolmetscher über den Freispruch unterrichtet werden mussten, sowie die Verteidigerin. “Es hat sich in der Beweisaufnahme gezeigt, dass wir es hier mit kleinen Jungs und nicht mit Sextätern zu tun hatten”, wird die Anwältin zitiert.
Zudem hätten die Jugendlichen ohnehin aufgrund der negativen Berichterstattung zu dem Fall schon genug gelitten. Nun seien sie “rehabilitiert”. Die Verteidigung kritisierte das Urteil und auch die Ermittlungspannen der Polizei. So wurde eine Blutprobe des Mädchens von der Polizei einfach verschlampt.