Da zieht es einem direkt die Socken aus, wenn man eine Pressemeldung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) liest. Irland muss faktisch mehr als fünf Millionen Euro Strafe zahlen, weil bei der Errichtung eines Windparks nicht die von der EU vorgesehene Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht wurde.
Von Amts wegen nichts unternommen
Konkret wurde Irland im Juli 2008 bezüglich eines Baus einer Windparkanlage, bei dem keine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht wurde, verurteilt. Irland hat in Folge ein Gesetz eingeführt, das den EU-Vorgaben entsprechen soll. Allerdings fand selbst nach Errichtung des Windparks kein sogenanntes Legalisierungsverfahren statt, und es wurde auch von Amts wegen nicht eingeleitet.
Die EU-Kommission verklagte deshalb Irland im Juni 2019 in der Sache erneut vor dem EuGH, weil das entsprechende Urteil von 2008 nicht umgesetzt wurde. Irland berief sich auf nationale Rechtsvorschriften, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung einschränken würden. Doch laut EU-Recht waren die nationalen Behörden dennoch dazu verpflichtet.
Auch zu täglichem Zwangsgeld verurteilt
Unter Berücksichtigung der Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung – seit dem Urteil von 2008 sind mehr als elf Jahre verstrichen, ohne dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen worden sind, um diesem Urteil nachzukommen –und angesichts der Zahlungsfähigkeit Irlands hat der Gerichtshof diesen Mitgliedstaat verurteilt, an die Europäische Kommission einen Pauschalbetrag von fünf Millionen Euro und ein Zwangsgeld in Höhe von 15.000 Euro pro Tag ab der Verkündung des Urteils bis zur Durchführung des Urteils von 2008 zu zahlen. Das heißt: Jeden Tag muss Irland 15.000 Euro Strafe zahlen, solange die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht stattfindet.