Philippa Strache erklärte heute, Dienstag, ihr Nationalratsmandat annehmen zu wollen. Für die Mitteilung darüber nahm sie die Dienste jenes Berliner Anwalts in Anspruch, der auch ihren Ehemann Heinz-Christian Strache im Streit um die Facebook-Seite „HC Strache“ gegen die FPÖ vertritt.
Vorwurf der Verleumdung in Richtung FPÖ
„Anlässlich der Konstituierenden Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich am 23.10.2019 bringen wir die nachfolgende Erklärung unserer Mandantin Philippa Strache zur Kenntnis“, leitet der Berliner Rechtsanwalt Ben Irle die opulente und in geschwollenem Deutsch verfasste Presseerklärung ein. Philippa Strache beklagt darin, dass zu den „Verleumdungen der letzten Wochen […] in großem Ausmaß ehemalige Parteifreunde beigetragen“ hätten. Die „Diffamierungskampagne“ gegen sie sei „mit Niedertracht inszeniert“ worden. Dass die FPÖ bekanntgegeben habe, dass sie nicht in den Freiheitlichen Parlamentsklub aufgenommen werde, sei ein „bedenklicher Umstand“, auf den sie aber nicht näher eingehen wolle.
Strache beruft sich auf „Schönheit der Bundesverfassung“
Ehe sie sich nach vier sperrigen Absätzen dazu durchringt, die Annahme des Mandats anzukündigen, zitiert Frau Strache noch Bundespräsident Alexander Van der Bellen, der von der „Schönheit unserer Bundesverfassung“ gesprochen hat, ohne ihn jedoch namentlich zu nennen. Und weiter:
Diese Bundesverfassung sieht das freie Mandat freier Bürgerinnen und Bürger vor. Es ist mir daher eine große Ehre, dem Wortsinn unserer Bundesverfassung nachzukommen und mein politisches Engagement in den Dienst freier Bürger zu stellen.
Social-Media-Verantwortliche mit hohem Gehalt
Philippa Strache – einst Model und Moderatorin – wechselte Ende 2015 nach Beginn ihrer Beziehung mit Heinz-Christian Strache beruflich zur FPÖ, wo sie als “Social-Media-Verantwortliche” zuletzt rund 9.500 Euro (brutto) verdient haben soll. Ehrenamtlich übernahm sie die Aufgabe einer “Tierschutzbeauftragten” der Partei. Nach dem Bekanntwerden der sogenannten Spesen-Affäre rund um den ehemaligen FPÖ-Obmann wenige Tage vor der Nationalratswahl rückte auch Philippa Strache ins Visier der Ermittlungsbehörden. Am 14. Oktober bestätigte die Staatsanwaltschaft Wien, dass auch sie in dem Verfahren als Beschuldigte geführt werde – und zwar wegen des Verdachts der Untreue. Es gilt die Unschuldsvermutung.