Nur durch eine Prüfung durch den Bundesrechnungshof kam zutage, dass sich die Mainstream-Parteien unverschämt am Steuergeld vergriffen. So haben CDU, FDP, SPD, Grüne und die Linke Zuwendungen aus dem Bundestagswahljahr 2013 nicht, wie vorgeschrieben, für die Parlamentsarbeit verwendet, sondern beinhart in die Parteikassa umgelenkt. Vor allem die linken Parteien haben sich kräftig am Steuergeld bedient.
Hohe Strafzahlungen für linke Parteien
Der Bundestag hat deshalb Strafzahlungen für diese Parteien verhängt, berichtet der Spiegel. Während die CDU mit einer moderaten Strafe von 93,96 Euro davonkommt, schlägt sich die Unverschämtheit der linken Parteien auch im Strafmaß deutlich nieder: So müssen die Linken 90.168,15 Euro Strafe bezahlen, die SPD 44.234,01 Euro und die Grünen immerhin noch 17.063,97 Euro.
FDP straffrei trotz “erheblicher” Geldumlenkung
Der Bundesrechnungshof zeigte auf, dass sich Union und Grüne in „einzelnen Fällen“, SPD und Linke in „mehreren Fällen“ und die FDP „in erheblichem Umfang“ am Steuergeld vergriffen haben. Die FDP blieb jedoch straffrei. Der Spiegel erklärt nicht und macht sich auch nicht die Mühe zu hinterfragen, warum die FDP von der Bundestagsverwaltung nicht bestraft wurde.
Der Grund hierfür liegt vermutlich in der Insolvenz der damaligen FDP-Fraktion. Sie erklärte sich nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag für zahlungsunfähig und ihre Schulden zahlten deren Gläubiger sowie die Steuerzahler. Sie kann deshalb heute nicht mehr belangt werden. Die sich selbst als Wirtschaftspartei verstehende FDP lebte also das moderne Motto vor: Eigenverantwortung heißt, Gewinne in die eigene Tasche zu stecken, eigenverantwortliche Verluste zahlen andere. Und einer Bestrafung entging sie auch noch. Feine Herrschaften.