Der Kärntner Ex-Grünen-Chef, Matthias Köchl, war im Februar von den italienischen Behörden festgenommen worden, weil er einen „Flüchtling“ aus dem Irak ohne gültige Papiere von Österreich nach Italien geschleust hatte. Der Iraker wäre ein Autostopper gewesen, den er unkontrolliert mitgenommen hatte, argumentierte der Kärntner. Der Betroffene selbst sagte jedoch aus, Köchl in einem Café in Villach getroffen zu haben. Er habe Köchl gebeten, ihn nach Italien zu bringen, wo er einen Asylantrag stellen wollte. Geld sei keines geflossen.
Verurteilung wegen „Begünstigung illegaler Migration“
Nun wurde der frühere Nationalratsabgeordnete wegen „Begünstigung illegaler Migration“ zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten und einer Geldstrafe verurteilt. Durch eine Einigung mit dem Gericht wurde dem Politiker eine Strafmilderung gewährt, denn auf Begünstigung illegaler Migration steht eigentlich eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft.
Köchl selbst hatte nur die bedingte Geldstrafe von 10.000 Euro bekanntgegeben. Von der Haftstrafe sagte er nichts. Dennoch wurde sie jetzt bekannt.
Weiterhin Grünen-Mitglied
Köchl war nach Bekanntwerden der Vorwürfe als Landessprecher der Kärntner Grünen zurückgetreten, allerdings blieb er Mitglied in der Landespartei. Für die Partei ist ein Ausschluss ihres früheren Landesparteivorsitzenden weiterhin kein Thema, denn, so die krude Begründung von Grünen-Landessprecherin Olga Voglauer, er habe „sich nach österreichischem Recht nichts zuschulden kommen lassen.“ Da sich Köchl aus allen Funktionen zurückgezogen hat, ist für die Grünen die Sache „erledigt“.
Ganz unabhängig von der moralischen oder politischen Bewertung des Falls, handelt es sich bei Köchl um einen Verstoß gegen geltendes Recht, das er in seinem moralischen Überlegenheitsgefühl einfach ignorierte. Damit gibt es offenbar bei den Grünen kein Problem.
Doppelmoral
Dazu kommt noch die entlarvende Doppelmoral der Medien: Kaum ein Mainstream-Medium berichtet heute über die Verurteilung Köchls. Nicht auszudenken, wenn ein Freiheitlicher im Ausland eine Straftat beginge. Die Republik stünde Kopf.