Heute hat es im Nationalrat eine schallende Ohrfeige für die ÖVP aber auch die Liste Jetzt und die NEOS gegeben. Ein Entschließungsantrag, der zum Ziel hatte, sämtliche Vereine der Identitären Bewegung in Österreich aufzulösen, wurde mit Mehrheit von FPÖ und SPÖ abgelehnt. Eingebracht wurde der Antrag von Peter Pilz, er fand trotz Unterstützung der ÖVP und anderer Klubs keine Mehrheit.
Konkret wollen Peter Pilz und die ÖVP folgendes:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird ersucht, ehestmöglich die behördliche Auflösung gemäß § 29 Vereinsgesetz sämtlicher Vereine der Identitären Bewegung Österreich, insbesondere der Vereine
- “Verein zur Erhaltung und Förderung der kulturellen Identität” (ZVR–Zahl: 380600847)
- “Verein für nachhaltige Völkerverständigung und Jugendarbeit” (ZVR-ZahI: 617750158) und
- “Verein für unabhängige Medien– und Informationsarbeit” (ZVR-Zahl: 1353627343),
zu prüfen und im Falle von Verstößen gegen Strafgesetze, insbesondere im Zusammenhang mit § 278b StGB und § 283 StGB, Überschreitungen des statutenmäßigen Wirkungsbereichs oder bei Nichterfüllen der Bedingungen des rechtlichen Bestands den jeweiligen Verein bescheidmäßig aufzulösen.
Egal wie man zu dieser Bewegung steht, aber auch für die Identitären müssen die rechtsstaatlichen Prinzipien gelten . Die Vorwürfe, die gegen diese Gruppe, die ohne mediale Aufwertung keine Plattform hätte, reichten nun selbst der SPÖ nicht aus, um ein Verbot zu gewährleisten. Auch Sebastian Kurz, der diese Bewegung laufend als rechtsextrem diffamierte und eine Auflösung sogar zur Koalitionsbedinung machte, hat eine herbe Niederlage einstecken müssen.
Identitäre in Deutschland wehren sich gegen Rechtsextremismus-Vorwürfe
In diesem Zusammenhang soll auch auf einen Teilsieg der Identitären in Deutschland verwiesen werden. Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss laut einem Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts eine Mitteilung widerrufen, die Identitäre Bewegung werde als “gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung” eingestuft. Die Kölner Richter gaben mit ihrer Entscheidung einem Eilantrag der Identitären Bewegung statt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Gegen den Beschluss ist Beschwerde möglich, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde. Dem Kölner Gericht zufolge hatte das Innenministerium in Schriftsätzen vom Dezember 2018 und Jänner 2019 in einem vor dem Verwaltungsgericht Berlin geführten Eilverfahren der Identitären Bewegung eine Zusage erteilt, die letztlich Ausgangspunkt des Kölner Verfahrens war. Durch die Verlautbarungen des BfV sei die Identitäre Bewegung in ihrem vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht gewährleisteten sozialen Achtungsanspruch verletzt worden, entschied das Verwaltungsgericht. Auch sei sie in ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzt.
Peter Pilz ist über SPÖ „entsetzt“
Möglich, dass auch die Identitären auch in Österreich rechtliche Schritte setzen können, um sich gegen den Vorwurf des Rechtsextremismus zu wehren. Peter Pilz übrigens zeigt sich über das Abstimmungsverhalten der SPÖ „entsetzt“.
Medien schweigen Thema konsequent tot
Bezeichnend: Jene Hauptstrom-Medien, die sonst bei jeder Gelegenheit über die bösen Identitären und deren Verbindungen zur FPÖ berichten, brachten heute (zumindest bis nach Mitternacht) kein Sterbenswörtchen über den diesbezüglichen Beschluss des Nationalrats, nicht einmal die Apa, die sonst über jeden noch so kleinen Teilbereich der Plenarsitzungen genauestens berichtet. Dieser Teil wurde einfach ignoriert. Auch eine Art Zensur.