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29. September 2009 / 14:55 Uhr

Aktenzensur durch Prammer ist rechtswidrig

Für den ersten Aufreger in der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses sorgte die Nationalratspräsidentin. Barbara Prammers Anweisung zur Aktenzensur wurde mehrheitlich scharf kritisiert – und ist offenbar auch rechtswidrig.

Hintergrund der von Prammer verfügten Verschärfung der Geheimhaltung war das Auftauchen der Haider-Akten im Magazin "News". Anstatt sich schützend vor die Abgeordneten zu stellen, lenkte Prammer sofort den Generalverdacht aufs Parlament und legte fest, dass sämtliche künftig eintreffende Akten nicht mehr an die Fraktionen verteilt werden, sondern nur noch im Leseraum zu Bürozeiten händisch abgeschrieben werden dürfen.

Für den FPÖ-Abgeordneten Walter Rosenkranz überschreitet Prammer damit ihre Kompetenzen deutlich, weil ihr laut Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse nur zusteht, die Akten zu kennzeichnen. Weit schwerer als die rechtliche Verfehlung wiegt für Rosenkranz jedoch der Umstand, dass Prammer den Abgeordneten in den Rücken fällt, anstatt davon auszugehen, dass die Schuldigen für die Aktenweitergabe woanders – etwa im Justizministerium – sitzen.

Nachdem Prammer im Vorfeld ihrer Entscheidung niemanden – nicht einmal Ausschussobmann Bartenstein – informiert hat, will sie nun am Donnerstag mit den Fraktionen darüber reden. Die FPÖ verlangt jedoch eine sofortige Rücknahme der Maßnahme.

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