Fast täglich werden in Österreich Menschen von Kriminellen brutal zusammengeschlagen – oft ohne erkennbaren Grund. Immer wieder liest man davon in Zeitungen.
Wenn dasselbe einem Mitarbeiter der FPÖ passiert, liest sich die Sache etwas anders. Hubert K., Mitarbeiter des Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf, wurde im Rahmen einer privaten Feier Opfer brutaler Schläger aus der Rotlichtszene. Daraus lassen sich schöne Geschichten basteln. Obwohl Hubert K. und seine Frau Elisabeth sowie drei Zeugen diese Version bestreiten, schreiben Profil und die Tageszeitung ÖSTERREICH, dass Hubert K. zuvor seine Frau geschlagen habe – ohne Angabe von Quellen. Dabei kommt es den Journalisten nicht einmal seltsam vor, dass – wie sie selbst schreiben – Frau K. unmittelbar nach den behaupteten Schlägen ihres Mannes diesen gegen die brutale Misshandlung verteidigen wollte.
Abseits von all den Erfindungen, mit denen das brutale Attentat auf Hubert K. für eine Anti-FPÖ-Geschichte instrumentalisiert wird, schockiert vor allem folgende ÖSTERREICH-Formulierung: „Die Türsteher greifen ein. Herbert (richtig: Hubert) Keyl setzt sich zur Wehr – ein Fehler: Die Securitys unterziehen den blauen Recken einer Sonderbehandlung: Der Top-Mitarbeiter von Nationalratspräsident Graf muss mehr als zwei Wochen im AKH behandelt werden – mehrere Gesichtsknochen gehen zu Bruch.“ Wer also den „Fehler“ begeht, sich gegen Gewalt zur Wehr zu setzen, hat es verdient, halbtot geprügelt zu werden. Der brutale Angriff ist eine „Sonderbehandlung“. Fehlt nur noch, dass die Schlägerbande für den Zivilcourage-Preis vorgeschlagen wird.
Das Ehepaar K. hat gegen die Berichterstattung rechtliche Schritte eingeleitet. Wir warten gespannt, ob wenigstens die Justiz der politisch motivierten Gewaltverherrlichung mancher Journalisten Einhalt gebieten wird.