Das von Ministerin Bandion-Ortner initiierte Terrorismus-Präventionsgesetz soll unter anderem die Ausbildung in Terrorcamps verhindern. Auch so genannte "Hass-Prediger" sollen durch dieses Gesetz belangt werden können. Klingt gut, ist es aber nicht.
Denn laut zahlreichen Expertenmeinungen könnte das Gesetz dazu benutzt werden, gegen unliebsame Proteste aus der Zivilgesellschaft vorzugehen. Eine ähnliche Anwendung wie bei der des Mafia-Paragraphen gegen Tierschützer wird von diversen NGOs sowie aus Fachkreisen befürchtet.
So begrüßt der Österreichischen Journalisten Club grundsätzlich den Willen des Gesetzgebers, die Vorbereitung einer terroristischen Handlung unter Strafe zu stellen, warnt jedoch vor einer dramatischen Einengung der Berichtsmöglichkeit Journalisten, die somit keine Missstände mehr aufzeigen könnten. Auch der Österreichische Rechtsanwaltskammertag stellt in seiner Stellungnahme zum Terrorismuspräventionsgesetz fest, dass im Gesetzestext große Unschärfen liegen und weist auf Gefahren in der Auslegung hin. Noch schärfer formuliert der vom Oberlandesgericht (OLG) Graz gebildete Begutachtungssenat seine Kritik und bezweifelt, ob die vorgeschlagenen Bestimmungen zur Abdeckung neuer Bedrohungsszenarien im Terrorgesetz tatsächlich präventiv wirken können. Der vorliegende Entwurf „mag zur Erfüllung internationalrechtlicher Verpflichtungen erforderlich sein, ob er der auftretenden Radikalisierung in entfernten Weltgegenden entgegenwirken werde, kann nicht ernsthaft angenommen werden“, erklärt der Vorsitzende des OLG Graz.
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Fazit: In der derzeitigen Form ist der Gesetzesentwurf mehr eine Bedrohung der Grundrechte als ein probates Mittel zu ihrem Schutz.
Ausführliche Stellungahmen zum Anti-Terrorgesetzt sowie die Möglichkeit, dagegen eine Petition zu unterzeichnen, finden sich auf www.terrorgesetz.at.