Die Übergangsfrist für Raucher und Wirte ist mit 30. Juni zu Ende gegangen. Rauchen ist ab sofort nur noch in Lokalen erlaubt, die kleiner als 50 Quadratmeter sind oder über eine abgetrennte Raucherräumlichkeit verfügen. Verstöße werden mit Geldstrafen bis zu 10.000 Euro geahndet.
Seit 1. Jänner 2009 unterliegen die heimischen Gastronomen den gesetzlichen Nichtraucherschutzbestimmungen. In Lokalen mit über 50 Quadratmetern darf nur mehr in einem abgetrennten Bereich geraucht werden. Kleinere Lokale mussten sich zwischen Raucher- und Nichtraucherlokal entscheiden. Der Großteil der Lokale bleibt auch weiterhin für Raucher attraktiv. 47.000 der 70.000 heimischen Wirte sind ohnehin größer als 80 Quadratmeter und können daher verschiedene Räume anbieten. Von den rund 11.500 kleinen Lokalen entschieden sich 8.000 für die Rauchervariante.
Scharfe Kritik am Gesetz und den Strafandrohungen übt dennoch FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky. Für ihn hat der „österreichische Weg“ gut funktioniert. Gerade in wirtschaftlich problematischen Zeiten sollte der Branche nicht dadurch der Garaus gemacht werden, dass man die Gäste aus den Wirtshäusern fernhält, so Vilimsky.
Exekutiert wird das Gesetz hauptsächlich im Anlassfall, also erst nach Privatanzeige beim zuständigen Amt. Bürger müssen also selbst aktiv werden und den Wirt anzeigen. Die Wirtschaftskammer nennt das „Denunziantentum“. In Salzburg reagiert das Strafamt auf Anzeigen, schickt aber ebenfalls keine Kontrolleure aus. Anders in Graz, wo ÖVP-Bürgermeister Siegfried Nagl die Beamten eigens angewiesen hatte, aktiv in den Grazer Gaststätten zu kontrollieren. Dort wurde bereits am ersten Tag nach Ablauf der Schonfrist auf die Einhaltung des Raucherschutzgesetzes gepocht.