Die Frage scheint seltsam, schließlich handelt es sich seit knapp zehn Jahren um unser Zahlungsmittel. Das stimmt, aber eine Gemeinschaftswährung ist nicht bloß ein Zahlungsmittel. Der Wissenschaftler Hans-Werner Sinn bezeichnete die Lohnstückkosten, den Wechselkurs und den Zinssatz als die Stellschrauben einer Ökonomie. Die Länder des Euroraumes haben die Gewalt über zwei dieser Schrauben, Wechselkurs und Zinssatz, an die Europäische Zentralbank abgegeben.
Damit war der Verlust eines wesentlichen Teils der staatlichen Souveränität verbunden. Der Staatsrechtler Prof. Karl-Albrecht Schachtschneider (Bild) geht als einer der Referenten bei der Euro-Konferenz in Berlin so weit, dies als Verfassungsbruch zu bezeichnen. Die Geschehnisse um das bankrotte Griechenland führen die möglichen Auswirkungen dieses Verlustes vor Augen. Bei einem Austritt aus der Währungs- und damit auch Wirtschaftunion wäre es den Griechen möglich gewesen, die eigene Währung abzuwerten und dadurch den Export anzukurbeln.
Die staatspolitischen Auswirkungen der Euro-Einführung sind derart folgenschwer, dass Schachtschneider sie für nicht dem Grundgesetz entsprechend bzw. für nicht verfassungskonform hält. Durch das Griechenland-Hilfspaket, eine Art transnationalen Finanzausgleich, hat die Europäische Union den Weg vom Staatenbund hin zum Bundesstaat überschritten. Tatsächlich haben das zentralistische Brüssel und Straßburg bereits jetzt mehr Einfluss auf die Mitgliedsstaaten als die föderativ ausgerichteten Republiken in Deutschland und Österreich auf ihre Bundesländer.
Gerechtfertigt wurden die milliardenschweren Finanzspritzen der Steuerzahler des übrigen Europas an Athen mit dem Verweis auf die „Notfallklausel“. Diese tritt im Fall unvorhersehbarer Naturkatastrophen, Terroranschläge oder Atomunfälle in Kraft. Der Euro ist demzufolge ein brandgefährliches Projekt, und die Politik stellt derzeit den Finanzmarkt auf eine Stufe mit Tschernobyl.
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