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18. November 2010 / 10:49 Uhr

Heisig-Tod: Journalist erhält Akteneinsicht

Kirsten Heisig bei einer Preisverleihung durch die FDP

Der Tod der Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig erregte großes Aufsehen. Trotz zahlreicher ungeklärter Umstände legten die Behörden jedoch rasch ad acta und sprachen von Selbstmord, ohne Details zu nennen. Der Journalist Gerhard Wisnewski hat sich von Anfang an mit den Erklärungen nicht zufrieden gegeben. Jetzt war er mit einer Klage erfolgreich: Die Staatsanwaltschaft muss ihm bestimmte Auskünfte zu Heisigs Tod erteilen.

Der angebliche Selbstmord – die Richterin soll sich am 28. Juni 2010 in einem Wald erhängt haben – geschah just in dieser Zeit, als die Veröffentlichung von Heisigs zuwanderungskritischem Buch „Das Ende der Geduld“ kurz bevor stand. Für den Tag ihres Todes hatte die Richterin sogar für eine Fernseh-Diskussion zugesagt.

Kirsten Heisig bei einer Preisverleihung durch die FDPWisnewski formulierte schon wenige Tage nach Heisigs Tod einige kritische Fragen auf Grund verdächtiger Umstände: Warum wurde die fast eine Woche in der Sommerhitze befindliche Leiche nicht von den Polizisten oder geruchssensiblen Spürhunden entdeckt, noch dazu wo der Fundort nur wenige hundert Meter neben einer Wohnsiedlung liegt? Warum fand ein Spaziergänger drei Tage nach der Bergung der Toten am Fundort eine Plastikplane mit Verwesungsgeruch sowie einen mit Klebeband verschnürten Hundekadaver? Und wieso wurden am darauffolgenden Tag genau an jener Stelle, am möglichen Grab von Kirsten Heisig, tonnenschwere Baumstämme deponiert?


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Die Staatsanwaltschaft muss dem Journalisten nun folgende Auskünfte erteilen: Ursache und Zeitpunkt des Todes, Fundort und Situation bei der Entdeckung der Leiche. Außerdem muss sie darüber informieren, welche Fakten ein Fremdverschulden ausschließen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg erkennt ein legitimes Interesse der Öffentlichkeit, dies zu erfahren. Die Pressefreiheit erfordere einen ungehinderten Zugang zur Information, um ihre Rolle in einer freiheitlichen Demokratie wirksam wahrzunehmen.

Die Ermittlungsbehörden zieren sich dennoch weiterhin, wollen den Beschluss erst prüfen. Wisnewski spricht gegenüber de Jungen Freiheit von „Informationspolitik nach Gutsherrenart“, die – so hofft er – im Fall Heisig nun ein Ende findet.

Foto: Liberale / flickr


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