Ein weiteres Mal steht das von Ministerin Bandion-Ortner geleitete Justizressort im Zentrum der Kritik. Einer parlamentarischen Anfrage des freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Lausch ist es zu danken, dass ein neuerlicher Skandal aufgedeckt wurde. Bewirbt sich ein Arbeitssuchender um eine Stelle bei einem Gericht, ist es selbstverständlich, dass er ein Leumundszeugnis vorlegen muss. Und bisher dachte man, davon ausgehen zu können, dass dort ausschließlich unbescholtene Menschen ihren Dienst versehen. Doch weit gefehlt. In Österreich ist so manches möglich, was man bisher für undenkbar gehalten hätte.
Kriminelle arbeiten in österreichischen Gerichten
Die Anfragebeantwortung der Justizministerin brachte zu Tage, dass in Österreichs Gerichten derzeit fünfzig Häftlinge beschäftigt werden. Hierbei gibt es hinsichtlich der zugrunde liegenden Verurteilung auch keinerlei Einschränkungen.
Foto: Parlamentsdirektion / Mike Ranz
„Ein Skandal, wenn man bedenkt, dass anscheinend vom Betrüger bis zum Mörder, Häftlinge plötzlich mit sensiblen Akten hantieren und dergleichen. Nicht ohne Grund müssen Angestellte an Gerichten normalerweise einen einwandfreien Leumund aufweisen. Die Justizministerin hat eindeutig Erklärungsbedarf“, meint der Abgeordnete Lausch. Er sieht nicht ein, wie etwa ein Häftling aus Pakistan im Landesgericht St. Pölten seinen Dienst versehen kann, und fordert Bandion- Ortner auf, diesen Missstand umgehend abzustellen.
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Für die Ministerin scheint jedoch alles in Ordnung zu sein, beschränkt sich laut ihrer Auskunft der Einsatz der Häftlinge doch nur auf Arbeiten, "die der zu erwarteten Verlässlichkeit entsprechen". Doch ganz so sicher dürfte sie sich auch nicht sein, sonst würde sie es nicht für notwendig erachten, die Häftlinge bei ihrer Arbeit von Justizpersonal beaufsichtigen zu lassen.
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