Kurz vor Weihnachten hat der Bundeskommunikationssenat (BKS) als zweite Instanz festgestellt, dass eine „Schweigeminute“ am Karfreitag zum Andenken an Christi Kreuztod nicht gegen das Objektivitätsgebot verstößt. Wie die Initiative „Religion ist Privatsache", die gegen das christliche Ritual Beschwerde eingelegt hatte, nach diesem Urteil in einer Aussendung mitteilte, folgte der BKS der früheren Entscheidung der KommAustria vom August. Die Initiative will den Kampf nicht aufgeben und gegen den BKS-Bescheid berufen.
Die Schweigeminute am Karfreitag ist ein Ritual, das sich im ORF bis in die siebziger Jahre zurückverfolgen lässt, wiewohl genaue Aufzeichnungen nicht vorliegen. Analog dazu gab es zu Ostern 2012 auch einige Schweigesekunden in den ORF-Radios. Einzig FM4 nahm nicht daran teil.
Der Initiative „Religion ist Privatsache“, deren Obmann der emeritierte Universitätsprofessor und Physiker Heinz Oberhummer ist, stößt sich weiters auch daran, dass auch die Werbemöglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks teilweise an den christlichen Glauben gekoppelt sind. An drei hohen katholischen Festtagen dürfen laut Paragraf 14 des ORF-Gesetzes keine entsprechenden Sendezeiten vergeben werden. Das Werbeverbot gilt für Karfreitag, Allerheiligen und den 24. Dezember.