In letzter Zeit war insbesondere in Deutschland ein verstärkter Zuzug von rumänischen und bulgarischen Staatsbürgern zu verzeichnen. Bei ihnen handelte es sich oftmals um Angehörige einer bestimmten mobilen Ethnie, die für ihren Kinderreichtum bekannt ist. Und diese “Rumänen” und “Bulgaren” kamen in der Regel wegen der großzügigen Sozialleistungen in unser Nachbarland (und wohl auch nach Österreich), weshalb Berlin nun von der Europäischen Union Maßnahmen gegen diesen Sozialtourismus verlangt.
Kommentar von Andreas Mölzer
Allerdings stößt die Bundesrepublik Deutschland in Brüssel auf taube Ohren. Denn die EU-Kommission behauptet wider besseres Wissens, es gäbe kein Problem mit dem Sozialtourismus – dies aus Gründen der politischen Korrektheit, weil Roma in der EU bekanntlich ausschließlich als Opfer von Diskriminierungen gelten.
Die Haltung der Brüsseler Behörde ist umso bedenklicher, als sich ab 2014, wenn die Übergangsfristen für Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien fallen werden, das Problem weiter verschärfen wird. Deshalb müssen nun rasch Gegenmaßnahmen getroffen werden, etwa durch eine Verlängerung der Übergangsfristen oder durch die Verhängung sogenannter Wiedereinreisesperren bei Sozialmissbrauch. Denn eines muß klar sein: Die Niederlassungsfreiheit darf nicht zur Einwanderung in die Sozialsysteme anderer EU-Länder führen.
Andreas Mölzer ist Mitglied des Europäischen Parlaments und Herausgeber des Wochenmagazins Zur Zeit.