“Gesetz ist, was die Genossen wollen!” Unter diesem Motto gehen die SPÖ-Abgeordnete Sonja Ablinger und ihre Parteikollegen gegen das Bundesministerium für Justiz vor. Ablinger und Genossen können sich nämlich nicht damit abfinden, dass Anfang des Jahres Ermittlungen gegen FPÖ-Chef HC Strache wegen eines als antisemitisch kritisierten Cartoons auf Facebook eingestellt wurden. Die Roten schäumen vor Wut und stellten im Parlament eine Anfrage an die Justizministerin.
Beatrix Karl (ÖVP) verteidigte am Dienstag, 9. März, am Rande des Ministerrates neuerlich die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Deren Rechtsmeinung, dass keine Verhetzung und kein Verstoß gegen das Verbotsgesetz vorliege, sei vertretbar. Die Justiz müsse einen strafrechtlichen Fall rechtlich und nicht politisch beurteilen, sagte Karl. Auch wenn ein Politiker involviert sei, müsse die Justiz “ohne Ansehen der Person” ermitteln und beurteilen. Das habe die Staatsanwaltschaft getan und ihre Entscheidung auch ausführlich begründet.
Diese Entscheidung sei auch von der Oberstaatsanwaltschaft, Experten des Justizministeriums und dem Rechtsschutzbeauftragten überprüft und dabei befunden worden, dass sie vertretbar ist.
Anwalt Zanger wieder abgeblitzt
Stein des Anstoßes ist eine Karikatur auf der Facebook-Seite Straches, auf der ein dicker Banker mit gekrümmter Hakennase und angeblichen Davidsternen auf den Manschettenknöpfen zu sehen ist. Die Anzeige wegen des Verdachts auf Verhetzung hatte der Wiener Rechtsanwalt und einschlägig bekannte FPÖ-Gegner Georg Zanger eingebracht. Er war zuletzt auch mit einer Anzeige gegen Dutzende FPÖ-Politiker abgeblitzt, in denen er diesen die Bildung einer kriminellen Organisation sowie Verstöße gegen das Verbotsgesetz vorgeworfen hatte. Zahlreiche Medien mussten nach dem Zurücklegen dieser Anzeige durch die Staatsanwaltschaft “nachträgliche Mitteilungen” nach dem Mediengesetz veröffentlichen, weil sie zuvor über die haltlosen Anschuldigungen Zangers breit berichtet hatten.