Immer bunter treiben es die Eurokraten in Brüssel, wenn es darum geht Wirtschaft und Konsumenten gleichermaßen zu bevormunden. Und dabei finden sie bei den Regierungen der einzelnen Mitgliedsstaaten, wie etwa Österreich, äußerst dankbare Handlanger. Jüngstes Beispiel ist etwa die sogenannte Lebensmittelinformationsverordnung, die Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) noch bis zum Sommer erlassen möchte. Der Minister will damit eine EU-Verordnung in österreichisches Recht umsetzen.
Diese wurde unter dem Vorwand des Gesundheits- und Konsumentenschutz erlassen, um Lebensmittelkonsumenten vor Allergien zu schützen. De facto bringt sie jedoch lediglich neue Bürokratie und führt dazu, dass die heimische Gastronomie etwa keine regionalen Produkte mehr verarbeiten kann.
FPÖ vertritt Konsumenten, Gastronomen und Produzenten
Auf der Strecke durch diesen EU-Bürokratismus bleiben Konsumenten, Gastronomen und Produzenten gleichermaßen. So etwa der Konsument selbst, der mit einem eingeschränkteren Angebot vorlieb nehmen muss oder der Unternehmer, dessen unternehmerische Freiheit weiter eingeschränkt wird. Aber auch die Arbeitnehmer, insbesondere die Köche, deren Qualifikation nicht mehr in dem Umfang nachgefragt werden wird, die regionale Wertschöpfung in den Regionen und nicht zuletzt auch die österreichische gastronomische Kultur sind die Hauptleidtragenden.
Die FPÖ-Abgeordneten Roman Haider und Peter Wurm haben daher jetzt einen Antrag eingebracht, der diese EU-Bürokratie jedenfalls für Österreich stoppen soll:
Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Gesundheit, wird aufgefordert, eine Lebensmittelverordnung auszuarbeiten, die eine Bürokratielawine gegenüber der österreichischen Wirtschaft, insbesondere der Gastronomie verhindert. Die Lebensmittelverordnung soll sicherstellen, dassregionale Nahversorger und Lebensmittelproduzenten durch diese Lebensmittelinformationsverordnung gegenüber der internationalen Lebensmittelindustrie nicht benachteiligt werden. Darüber hinaus soll sie sicherstellen, dass die qualitativ hochwertige Gastronomie durch diese Lebensmittelinformationsverordnung gegenüber der Systemgastronomie nicht benachteiligt wird.”