Innerhalb der gelb-rot-grünen Regierungskoalition der Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck gibt es Streit in Sachen Verbot des öffentlichen Alkoholmissbrauchs. In zunehmendem Maße hatten sich in den vergangenen Jahren Alkohol-Junkies in der Innsbrucker Innenstadt an öffentlichen Plätzen aufgehalten und Passanten sowie Touristen angepöbelt bzw. angebettelt. Nun hat eine deutliche Mehrheit von 24 zu 15 Stimmen auf Antrag der FPÖ ein Alkoholverbot an neuralgischen Punkten der Innenstadt verhängt, unter anderem der Maria-Theresien-Straße.
Die Mehrheit setzte sich aus FPÖ, ÖVP und der linksliberalen Bürgermeisterliste “Für Innsbruck” von Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer zusammen. Seitdem hängt der Haussegen in der Innsbrucker Linkskoalition kräftig schief. SPÖ und Grüne nehmen es der Bürgermeisterin übel, dass sie in Sachen Alkoholverbot mit der FPÖ und ÖVP gemeinsame Sache macht.
Öffentlicher Alkoholkonsum als Menschrecht
Schützenhilfe von besonderer Qualität erhielten Rot und Grün in ihrer Argumentation gegen das Alkoholverbot durch den Verfassungsrechtler Karl Weber. Weber ist eigentlich ausgewiesener Umweltrechtler, jetzt verstieg er sich allerdings dazu, sich als “Menschenrechtsexperte” zu betätigen. Er sieht es als Eingriff in das Grundrecht, dass “normales Publikum” in Schanigärten Alkohol konsumieren darf, Alkohol-Junkies allerdings ihren im Supermarkt erworbenen Fusel nicht.