Erstmals wurde in Deutschland ein bekennendes Mitglied der Terrorbewegung Islamischer Staat (IS) zu einer Haftstrafe verurteilt. Konkret ist der Syrien-Rückkehrer Kreshnik B. vom Oberlandesgericht Frankfurt zu zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der 20-Jährige hatte in dem Verfahren gestanden, sich der Dschihadistengruppe IS angeschlossen zu haben.
Der Deutsche mit Wurzeln im Kosovo war im Juli 2013 nach Syrien gereist. Fünf Monate später kehrte B. wieder nach Deutschland zurück. Dabei wurde er am Frankfurter Flughafen festgenommen. Als Grund für die vorzeitige Rückkehr gab er in seinem Geständnis an, er sei von den Scharmützeln des IS mit anderen Milizen enttäuscht gewesen. Gericht und Bundesanwaltschaft äußerten jedoch Zweifel an dieser Aussage und hielten B. vor, sich weiter zu den Zielen des IS zu bekennen. So hatte der Angeklagte etwa die Enthauptung von Gegnern des IS gerechtfertigt. „Kommt darauf an, welche Sünde jemand begangen hat“, sagte er während des Prozess. Außerdem räumte er ein, an Kampfeinsätzen des IS teilgenommen zu haben, dabei aber stets in den hinteren Reihen gestanden und nicht auf Menschen geschossen zu haben.
Rasche Freilassung möglich
Weil B. ein „jugendlicher Ersttäter“ ist, könnte bei günstiger Prognose die Hälfte seiner Haftstrafe erlassen werden. Unter Anrechnung der Untersuchungshaft könnte er so schon vor Ende kommenden Jahres freikommen.