Foto: Bild:

28. Jänner 2018 / 00:55 Uhr

#Einzelfall: Syrer darf Zweitfrau nach Deutschland holen – Behörden dulden Bigamie

Dass islamische Rechtsvorstellungen oder Rechtsauslegungen mittlerweile ganz offensichtlich über die bestehende deutsche Rechtsordnung gestellt werden, soll unser heutiger Einzelfall zeigen:  Im Kreis Pinneberg (Schleswig-Holstein) gibt es zwei bestätigte Fälle, in denen geflüchtete Syrer ihre “Zweitfrauen” nach Deutschland holen durften.

Ohne Zweitfrau ist “Familie nicht komplett”

Wie focus.de berichtet, hat ein Syrer, der gemeinsam mit seinen vier Kindern und seiner (Erst-)Frau im Jahr 2015 nach Deutschland geflüchtet war, den Antrag gestellt, seine zweite Frau nach Deutschland holen zu dürfen. Der Mann gibt an, dass seine “Familie” nur mit der plötzlich nicht leiblichen Mutter seiner vier Kinder eben nicht komplett sei. Die zurückgelassene Zweitfrau sei nämlich die Gebärende gewesen.Grund genug für die Behörden, hier einzuknicken, denn so Oliver Carstens, Sprecher des Kreises Pinneberg:

Im Kreis Pinneberg werden bigamische Ehen nicht gefördert. Es liegt aber außerhalb unserer rechtlichen Möglichkeiten, auf Eherechte anderer Staaten einzuwirken. Aber es geht bei Familienzusammenführungen auch überhaupt nicht um Bigamie bzw. darum, mehrere Ehefrauen nach Deutschland zu holen, sondern es geht primär um das Wohl der Kinder.

Sozialgeld für Ehe – und für “Alleinerziehende”

Und offensichtlich liegt es außerhalb der “rechtlichen Möglichkeiten”, hier deutsches Recht zur Anwendung zu bringen. Oder man will das gar nicht, denn der Familienvater kann durchaus vom Verbot der Vielehe profitieren. Denn mehrere derartiger Fälle, wo bereits “Ehemänner” mit bis zu vier Frauen samt den künftigen “Pensionszahlern” durchgefüttert werden, genießen aufgrund unserer Rechtslage einen nicht zu übersehenden Vorteil. Mit der Erstfrau kassiert der Schutzsuchende die Sozialstütze für eine Ehegemeinschaft – und die anderen Damen gehen hier als “Alleinerzieherinnen” durch. Und da gibt es noch viel Extraknete drauf.

Der Islam samt Vielweiberei gehört zu Deutschland

Wer jetzt behauptet, der Islam gehöre nicht zu Deutschland, muss sich wohl eines Besseren belehren lassen. Denn praktisch auch “offiziell” ist mittlerweile auch die islamische Vielweiberei offensichtlich gewollter Bestandteil der gewünschten Islamisierung unseres Landes. Wir freuen uns auf die GroKo-Fortsetzung!
 

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

Teile diesen Artikel

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

5.

Dez

16:51 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Klicken um das Video zu laden.