Am Mittwoch wurde im Parlament das Fortpflanzungs-medizingesetz beschlossen. Es gibt – neben zahlreichen anderen moralisch höchst bedenklichen Regelungen – lesbischen Paaren die Möglichkeit, sich mit dem Empfang einer Samenspende den Kinderwunsch zu erfüllen. Dem Drang bestimmter Homosexueller-Gruppen wurde zuvor auch auf anderer Ebene nachgegeben: Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass ein Ausschluss homosexueller Paare von der Adoption fremder Kinder diskriminierend sei. Schwule und lesbische Paare müssen daher bis Jahresende vom Gesetzgeber völlig gleichgestellt werden, was die Adoption betrifft.
ÖVP kapituliert vor Homo-Lobby
Bei beiden Streitthemen eingeknickt ist die ÖVP, die sich gerne christlich und vor allem als Familienpartei gibt. Gegen das Fortpflanzungsmedizingesetz stimmten nur vier ihrer Abgeordneten. Die Homo-Adoption will der ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter auftragsgemäß umsetzen. Im Verfahren vor dem VfGH versuchte er nicht einmal, die bisherige Regeleung zu verteidigen, und verzichtete auf eine Stellungnahme.
Die gesellschaftspolitischen Experimente auf Kosten des Kindeswohls stoppen will hingegen die FPÖ. Der Schutz der Familie – und zwar der traditionellen Familie aus Mutter, Vater und Kindern – soll in der Verfassung als Staatszielbestimmung festgeschrieben werden. Dies forderten namhafte FPÖ-Politiker in der freiheitlichen Medien. „Wenn das der ÖVP ein Anliegen ist, stehen wir gerne bereit, mit ihr gemeinsam den Schutz der Familie als Staatszielbestimmung in der Verfassung zu verankern. Damit würde sich auch der Blickwinkel des Verfassungsgerichtshofs ändern, aus dem dieser solche Gesetze zu prüfen hat“, sagt FPÖ-Verfassungssprecher Harald Stefan gegenüber der Neuen Freien Zeitung (NFZ) und dem FPÖ-TV-Magazin:
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Und Generalsekretär Herbert Kickl verweist auf die EU-Charta der Grundrechte, in der auch geregelt ist. „Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen.“ Beide Elternteile interpretiert er als Vater und Mutter und nicht bloß als zwei Elternteile unabhängig ihres Geschlechts.