Vor dem Amtsgericht Hamburg-Barmbek ereignete sich kürzlich ein skurriler Fall. Weil sich eine einheimische Pensionistin und ein Ausländer beschimpften, landeten sie vor Gericht. Doch dieses entschied, dass die gegenseitigen Beschimpfungen nicht gleich schwer wiegen. Das der älteren Dame an den Kopf geworfene „Nutte“ ist nämlich offenbar harmloser als das von ihr gegenüber dem Asylanten vorgebrachte Wort „Neger“. Obwohl Anwalt und Staatsanwältin auf einen Freispruch pochten, wurde sie schuldig gesprochen.
Von Kindern angepöbelt
Die ältere Dame Elke W. war mit ihrem Fahrrad in der Hamburger Gegend unterwegs, um Pfandflaschen zu sammeln, mit denen sie ihre karge Pension aufstocken konnte. Auf dem Radweg vor ihr sammelten sich jedoch Schulkinder, welche die Weiterfahrt behinderten und so betätigte die Dame ihre Fahrradklingel, um auf sich aufmerksam zu machen. Anstatt der Frau Platz zu machen, wurde sie jedoch auch noch von einem dunkelhäutigen Elfjährigen angepöbelt.
„Was willst du denn, du Nutte?“ und „häßliche alte Frau“ bekam Elke W. da zu hören und die Gruppe machte keine Anstalten, den Radweg zu räumen. Als einzige Erwiderung brachte sie ein empörtes „Neger“ gegenüber dem afrikanischen Jungen hervor, welches sie teuer zu stehen kommen sollte. Vor dem Gericht wurde sie zu 100 Euro Strafe verurteilt, die sie wohl nicht einmal durch das Sammeln von Pfandflaschen zusammenbekommen hat. Ihr Anwalt ist entrüstet: „Das ist politische Rechtssprechung.“