Wenn es Randgruppenpolitik geht, dann fühlen sich Grüne immer in ihrem Element. Jüngstes Beispiel ist die Gesundheitssprecherin der Partei, Eva Mückstein. Sie stört das in vielen europäischen Staaten – auch in Österreich – aus Gründen der Volksgesundheit geltende Verbot der Abgabe einer Blutspende durch männliche Homosexuelle. Ein Verbot, das im April 2015 auch durch ein Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt wurde. Nicht ohne Grund: In Deutschland etwa entfielen 2013 drei Viertel der ungefähr 3.200 HIV-Neuinfektionen auf Schwule.
Antrag sieht Diskriminierung durch Schutz der Volksgesundheit
Mückstein und ihre Genossen finden dies dennoch „diskriminierend“ und wollen dieses Blutspendeverbot im Gegenzug aushöhlen. Ein Gesetzesantrag im Gesundheitsausschuss des Nationalrats sollte dieses Verbot einer Blutspende durch Schwule in seiner derzeitigen Form zu Fall bringen:
Die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert, in die Blutspenderverordnung im Sinne des EuGH-Urteils (Rechtssache C-528/13) ein klares Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung aufzunehmen, sowie auch die Verpflichtung, alle zur Verfügung stehenden Instrumente (Tests, Beratungsgespräch, Fragebogen) auszuschöpfen, um den Fokus klar auf das Risikoverhalten zu richten.
Gegen diesen Vorstoß sprachen sich aber neben der FPÖ auch die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP aus. Lediglich die linksliberalen NEOS, die selbst ähnliche Initiativen gesetzt haben, unterstützen Mückstein. Dieser Vorstoß der Grünen-Gesundheitssprecherin ist aber kein Einzelfall. Aktuell wurde sie auch durch die Forderung nach einer Abschaffung der verpflichtenden Gesundheitsuntersuchungen für Prostituierte parlamentarisch „verhaltensauffällig“.