Wieder einmal sorgte in München eine vollverschleierte Muslimin für ein Medientheater vor Gericht. Die Frau wurde bei ihrer Einvernahme von der Richterin Claudia Bauer aufgefordert, den Schleier abzunehmen, was sie allerdings aus religiösen Gründen ablehnte. Doch anders als beim medial beachteten "Burka-Prozess", der im November 2015 stattfand und bei dem der zuständige Richter eine Tunesierin letztendlich doch vermummt aussagen ließ, fuhr Bauer härtere Geschütze aus. Die Zeugin musste ihren Schleier abnehmen, wie die Welt in einer Gerichtsreportage berichtet.
Muslimin fühlte sich beleidigt
Beim aktuellen Fall behauptete die Muslimin Amira B., die neben ihrem Anwalt auch – obwohl in Deutschland geboren – mit einem Dolmetscher gekommen war, von einem Mann beleidigt worden zu sein. Der 59-jährige soll die verschleierte Frau an der S-Bahn-Station am Münchner Hauptbahnhof unter anderem mit den Aussagen "Ihr Arschlöcher" und "Ihr gehört nicht hierher" beleidigt haben. In erster Instanz war der Münchner Architekt freigesprochen worden, die Staatsanwaltschaft ging in Berufung.
Richterin drohte mit Konsequenzen
Bei ihrer ersten Verhandlung gelang es Amira B., vollverschleiert auszusagen. Doch Richterin Bauer sieht das anders. "Ich möchte bei Ihrer Aussage Ihr Gesicht sehen", wird sie zitiert. Doch obwohl ihr Anwalt im Vorfeld angekündigt hatte, seine Mandantin werde dieser Bitte nachkommen, weigerte sich die Muslimin. "Meine Religion verbietet es mir", habe B. entgegnet. "Wir haben Ihnen doch die Expertise eines saudischen Islamgelehrten zukommen lassen", konterte die Richterin, die letztendlich der Muslimin mit Konsequenzen drohte.
Es bleibt beim Freispruch
Schließlich nahm B. ihren Schleier ab. Sie bestand allerdings darauf, dass der "Täter" sich umdrehen müsse. "Der Mann hat mich angegriffen, der darf mich nicht sehen", meinte sie. Es blieb übrigens beim Freispruch des 59-Jährigen. Ein Zeuge entlastete ihn, er konnte die Aussagen der Muslimin nicht bestätigen. Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer deshalb, die Berufung fallen zu lassen, da sich die Beleidigungen nicht eindeutig belegen ließen, schreibt die Welt.