2,1 Millionen Euro verrechnet das Gesundheitsministerium für die behördliche Überprüfung von E-Zigaretten und Zubehör. Davon profitieren wird die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), die dem Staat gehört und teilweise dem Ministerium selbst unterstellt ist. Wer glaubt, die Konsumenten könnten damit auf die maximal mögliche Gesundheitsverträglichkeit der Produkte vertrauen, der irrt. In Wahrheit handelt es sich primär um eine bürokratische Schikane.
Beamten-Kauderwelsch verschleiert offene Fragen
Die Anfragebeantwortung des SPÖ-geführten Gesundheitsministeriums an den FPÖ-Abgeordneten Peter Wurm ist ein herausragendes Beispiel an inhaltsarmem Beamten-Kauferwelsch. Was sich herauslesen lässt, ist folgendes:
Das Ministerium hat keine Ahnung, wie viel die Kontrollen tatsächlich kosten werden, und hat daher einen willkürlichen Betrag angesetzt, laut eigenen Angaben “unter Berücksichtigung des voraussichtlichen finanziellen Aufwands für Kontrolltätigkeiten angemessen und marktkonform”. Dieser Betrag von 2,1 Millionen Euro soll Ende August 2018 erstmals evaluiert werden. Dann könnte es für die Händler und Importeure von E-Zigaretten (und damit letztlich für die Kunden) noch teurer werden.
AGES verdient – und damit der Staat
Das große Geschäft mit der E-Zigaretten-Kontrolle soll die Agentur für Gesundheit- und Ernährungssicherheit (AGES) machen, eine im 100-Prozent-Eigentum der Republik befindliche Gesellschaft. Bequemer Nebeneffekt: Das Gesundheitsministerium ist neben dem Landwirtschaftsministerium auch Eigentümervertreter bei der AGES.
Deshalb hat man sich wohl auch im Gesundheitsressort ein derart aufwendiges Befundungsverfahren für E-Zigaretten einfallen lassen, wie das Ministerium zugeben muss. Unter anderem sollen Meldetätigkeiten, Kontrolltätigkeiten, Datenanalsye, Laboruntersuchungen, Risikobewertung und die Bewertung von Studien finanziert werden.
Überprüfung, ob alle Bestandteile vorhanden sind
Konsumenten könnten nun meinen, für ihre gesundheitliche Sicherheit zu bezahlen. Dies lässt sich aus dem einschlägigen Gesetz jedoch nicht zwingend interpretieren. Primär wird die “Kriterienerfüllung” unter die Lupe genommen, sprich ob die elektronischen Zigaretten, Nachfüllbehälter und Liquids ihren Definitionen im Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) entsprechen.
Die Fotografin des Artikelfotos betreibt auch einen Blog.