Ein als “Flüchtling” eingereister Syrer hat am U-Bahnhof Bayerischer Platz in Berlin-Schöneberg mehrere Passanten angegriffen. Erst wurde ein 50-Jähriger vom Täter gefragt, ob er ein Türke sei. Als dieser das verneinte und zu verstehen gab, dass er Deutscher sei, stach der Syrer mit den Worten “Du Ungläubiger” mit einem Messer auf ihn ein. Das Opfer der Attacke erlitt dabei mehrere Schnittverletzungen. In weiterer Folge griff der Schutzsuchende wahllos einheimische Personen an und machte auch vor einer jungen Mutter mit einem Kleinkind nicht halt, die jedoch keine Verletzungen davontrugen.
Syrer als Gewalttäter polizeibekannt
Und auch dieser Fall erinnert an vergleichbare Anschläge in der Vergangenheit. So war der Syrer Ahmad Al-H. bereits polizeibekannt. Mehrere Gewaltdelikte sowie Schlägereien gehen auf das Konto des Asylanten. Und wie seine “Vorgänger” konnte er sich weiter frei bewegen und seine “Potentiale” entfalten. Auch sei ein “islamistischer Hintergrund nicht auszuschließen” sowie von einer “Tat eines psychisch auffälligen Mannes”, so Polizeisprecher Winfrid Wenzel. Und wie auch bei anderen Fällen erhebt sich die Frage, was ein Islamist noch alles tun muss, um als solcher eingestuft und neutralisiert zu werden?