Der Fall eines Somaliers, der bereits zum dritten Mal innerhalb von knapp zwei Jahren vor Gericht erscheinen muss, zeigt deutlich die Fehler auf, welche bei der Beurteilung von sogenannten “Schutzsuchenden” gemacht werden. Leute wie Abdirahman M. (21), der sich seit Montag in Dresden vor Gericht verantworten muss, kommen mit lächerlichen Strafen davon, befinden sich rasch wieder auf freiem Fuß und entfalten immer wieder ihre Potentiale.
Vier neue Anklagen liegen gegen den Intensivtäter vor
Im Mai 2016 wurde der Asylbewerber zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Im November 2017 folgten 13 Monate Haft ohne Bewährung wegen Drogenhandels und Diebstahls. Und im März 2017 hatte der Schutzsuchende einem Mitbewohner im Asylantenheim ein Messer ins Kinn gerammt. Die neuen Anklagepunkte beinhalten auch, dass der Afrikaner mehrmals beim Drogenhandel erwischt wurde. Im Mai 2017 flog er in der Neustadt aus einem Café, bespuckte die wegen ihm eingesetzten Polizeibeamten und versuchte, sie zu beißen. (Quelle: bild.de)
Hier alle Einzelfälle vom Januar 2018.