Auf Grund einer EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche hatten Firmen in Deutschland bis zum Oktober 2017 Zeit, die sogenannten “wirtschaftlich Berechtigten”, sofern diese nicht im regulären Handelsregister aufscheinen, in einem neuen Transparenzregister zu melden. Ein Adressat war offensichtlich auch der Staatspräsident der Ukraine, Petro Poroschenko. Dieser war im Zuge der sogenannten “Panama Papers” auch in Zusammenhang mit Briefkastenfirmen rund um seinen Süßwarenkonzern Roshen auf Zypern, in den Niederlanden und auf den Britischen Jungferninseln gebracht worden.
Undurchsichtiges Firmengeflecht
Aber auch auf deutschem Staatsgebiet gibt es Investitionsprojekte des umtriebigen Unternehmers, der gerne politische und ökonomische Interessen miteinander verknüpft. So soll Poroschenko seit 2011 eine Stärkefabrik im ostdeutschen Elsteraue sein Miteigentum nennen. Hier gibt es allerdings wenig Transparenz im Beteiligungsgeflecht. Bis 2016 war lediglich die zypriotische Firma “Camarin Ltd.” alleiniger Gesellschafter, darüber hinaus ist mit “Interstarch Ukraine” 2016 ein zweiter Gesellschafter hinzugekommen, der wiederum der Holding Poroschenkos zuzurechnen sein soll.
Was gehört Poroschenko genau in Deutschland?
Liest man das deutsche Handelsregister, dann scheint die zypriotische “Camarin Ltd.” Als Haupteigentümer der Stärkefabrik in Elsteraue auf. Diese wiederum gehört einer Mutterfirma auf den Britischen Jungferninseln. 2016 wurde von einer Kiewer Steuerberatungskanzlei, die die Interessen des ukrainischen Staatspräsidenten vertritt, mitgeteilt, dass ein Ukrainer, der auf den Namen Serhij Zaitsev hört, als wirtschaftlich Berechtigter hinter diesem Firmenkonstrukt stehe. In der Ukraine wiederum nimmt Zaitsev die Position eines stellvertretenden Generaldirektors in Poroschenkos Süßwarenkonzern “Roshen” ein.Weder Zaitsev noch Poroschenko stehen aber im deutschen Transparenzregister. Bleiben die deutschen Behörden an der Sache dran, dann könnte dies für den Staatspräsidenten und seine Umgebung noch teuer werden.
Hohe Strafen bei Verstoß gegen Eintragungspflicht
Verstöße gegen Eintragungspflichten im Transparenzregister können grundsätzlich vom Bundesverwaltungsamt mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro Bußgeld bestraft werden. Wiederholt sich eine solche Ignoranz gegenüber dem deutschen Recht, kann die Strafe sogar eine Million Euro betragen. Kenner des Kiewer Regimes schließen aber nicht aus, dass das Verhalten von Poroschenko & Co. einfach geübte Methode ist. In der Ukraine nimmt man es nämlich mit Korruptionsbekämpfung und Transparenz auch nicht sehr ernst.