Wie mehrere Nachrichtenagenturen berichten, ist der mutmaßliche Ex-Leibwächter Osama bin Ladens, der nach Tunesien abgeschobene Sami A., in seinem Heimatland wieder auf freiem Fuß. Wie die tunesischen Behörden am 27. Juli mitteilten, entschied ein Untersuchungsrichter die vorläufige Freilassung, da derzeit keine Anschuldigungen gegen den Mann erhoben werden könnten. Der in Deutschland als “Gefährder” eingestufte Mann lebte zuletzt in Bochum und bezog jahrelang Sozialhilfe. Die AfD-Oppositionsführerin im Bundestag, Alice Weidel, sprach diese Ungeheuerlichkeit sogar in einer beeindruckenden Rede im Bundestag an.
Gefährder endlich abgeschoben – Gericht will ihn zurück
Am 13. Juli wurde der Schutzsuchende unter erheblichem Aufwand in seine Heimat Tunesien abgeschoben, wo er umgehend in Gewahrsam genommen wurde. Offensichtlich nur vorübergehend, obwohl die tunesischen Behörden gegen ihn wegen Terrorverdachts ermitteln. Das alles hindert jedoch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das die Abschiebung als “grob rechtswidrig” eingestuft hat, nicht, den Mann so rasch wie möglich wieder in Deutschland zu wissen. Um diesem Wunsch Nachdruck zu verleihen, forderte das Verwaltungsgericht die Ausländerbehörde in Bochum unter Androhung eines Zwangsgelds von 10.000 Euro auf, Sami A. spätestens bis zum nächsten Dienstag, den 31. Juli, zurückzuholen!
Welchen Anspruch hat ein Tunesier auf Deutschland?
Offensichtlich hat ein tunesischer Staatsbürger Anspruch in Deutschland zu leben und auf Kosten der Steuerzahler durchgefüttert zu werden, wenn er gewisse Voraussetzungen erfüllt. Und die sind im gegenständlichen Fall scheinbar gegeben. Warum wohl, ist für viele, “die schon länger hier leben”, nicht nachvollziehbar.