Laut Medienberichten will der neue Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang (CDU), die rechtsextreme Szene stärker beobachten und da zählt in seinen Augen offensichtlich auch die AfD dazu. Vor diesem Hintergrund setzt sich Haldenwang für eine nachrichtendienstliche Beobachtung dieser demokratisch gewählten Partei ein, so FOCUS-online unter Berufung auf Berliner Sicherheitskreise. Somit könnte demnächst der Fall eintreten, dass die Regierenden die einzige Partei im Bundestag, welche wirklich als Opposition zu bezeichnen ist, bald vom Verfassungsschutz beobachten lassen wird.
Die neue BfV-Führungsriege – ein Personal nach Maß
Nachdem Haldenwangs Vorgänger Hans-Georg Maaßen entlassen wurde, da er richtigerweise Fake-Berichten über eine angebliche “Hetzjagd” im Zuge einer Demonstration in Chemnitz widersprach, wird mit neuem Personal der Verfassungsschutz von der Regierung auf Linie gebracht. Maaßen stand offenbar der aktuellen Linie, die Bürgerrechte auf rechter Seite weiter zu bedrängen, indem die AfD “beobachtet” wird, im Wege und musste wohl deshalb gehen. Denn eine “Beobachtung durch den Verfassungsschutz” kommt für viele einer Vorverurteilung gleich – und schreckt jene, die zwar Merkels Willkommenspolitik ablehnen, politisch aber weniger interessiert und informiert sind, erfolgreich ab, der einzigen echten Oppositionspolitik das Vertrauen zu schenken.
Die Posten der beiden Vizepräsidenten, einen davon hatte bisher Heldenwang inne, werden nun Michael Niemeier und der gebürtige Türke Sinan Selen bekleiden. Selen war zuletzt Sicherheitschef des Reisekonzerns TUI, er ist der erste Topbeamte mit Migrationshintergrund innerhalb der deutschen Sicherheitsbehörden.
Verfassungsschutz oder Inlandsgeheimdienst?
Wäre es nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes, wie schon der Name besagt, die Verfassung zu schützen? Um diese Aufgabe zu erfüllen, bräuchten sich die neuen Verfassungsschützer nicht lange und mühsam in die Materie einzulesen. Bereits das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 5 (1) sieht vor: “.Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt”. Allein dieser Passus des Grundgesetzes böte genug Bedarf hier für verfassungskonforme Rechtsstaatlichkeit zu sorgen, anstatt gesetzestreue Kritiker der Beschneidung der Redefreiheit und sonstiger demokratischer Grundrechte zu bespitzeln und in weiterer Folge zu desavouieren.