“Kirchenasyl” ist heute ein Begriff für die Verhinderung von Abschiebungen von “Flüchtlingen”, der sich viele Kirchengemeinden in Deutschland verschrieben haben. So gibt es sogar einen organisatorischen Zusammenschluss der Kirchenasylbewegungen in Deutschland, der als einziges Ziel postuliert, “Flüchtlinge im Kirchenasyl vor Abschiebung zu schützen, wenn begründete Zweifel an einer gefahrlosen Rückkehr bestehen.”
“Kirchenasyl” gibt es nicht
Beim sogenannten Kirchenasyl nehmen kirchliche Gemeinden oder Ordensgemeinschaften Asylbewerber auf, die einen negativen Asylbescheid erhielten und also das Land verlassen sollten. Der Begriff “Kirchenasyl” suggeriert dabei, dass die Kirche ein Rechtsmittel in dieser Angelegenheit besitze. Eine 2015 veröffentlichte Handreichung der katholischen Bischöfe erklärte das Kirchenasyl zur letzten Möglichkeit (“ultima ratio”) für die Abschiebeverhinderung und mahnte zu einem sehr sorgfältigen Umgang mit diesem “kostbaren Gut”.
Doch die Kirchen sind kein rechtsfreier Raum, und es gibt kein gesetzliches “Kirchenasyl”. Hier wird ein falsch verstandenes “Gewohnheitsrecht” reklamiert, das sich nach legalen Prinzipien nicht herleiten lässt. Die Kirchen verstoßen nach einhelliger Rechtsauffassung gegen geltendes Recht.
“Kirchenasyl” rückläufig
Dennoch wurde diese Praxis gelebt und viele Abschiebungen auf Kosten der christlichen Kirchen und des Steuerzahlers verhindert. Seit Mitte des vergangenen Jahres geht die Zahl der Fälle von vermeintlichem Kirchenasyl jedoch zurück, wie das Bundesinnenministerium auf Anfrage der Grünen bekanntgegeben hat. Die von den Innenministern von Bund und Ländern beschlossene Verschärfung der Praxis beim Kirchenasyl zeigt Wirkung.
Laut Auskunft des Ministeriums gab es seit Januar 2017 monatlich jeweils etwa 100 bis 204 neue Fälle von meist moslemischen Afrikanern oder Orientalen, die sich in eine christliche Kirche “flüchteten”, um der Abschiebung zu entgehen. Im August 2018 waren es “nur” noch 57 Neuregistrierungen. Die Zahl der “Flüchtlinge” zum christlichen Herrgott pendelte sich ab dann auf etwa 50 neue Fälle pro Monat ein, im Januar 2019 war der Tiefstand von 47 erreicht. Das Ministerium hält die Entwicklung für ein “positives Signal”.
Grüne bedauern Rückgang des “Kirchenasyls”
Nicht so die Grünen. Mit Bedauern nahmen sie diese Auskunft zur Kenntnis. Die Sprecherin für Flüchtlingspolitik, Luise Amtsberg, betonte, dass die restriktivere Politik “zu einer massiven Verunsicherung bei den Kirchengemeinden” führe. Sie hält es für “bodenlos”, bei der geringen Zahl der Kirchenasylfälle von Missbrauch oder ähnlichem zu sprechen, wie es die Bundesregierung wiederholt getan habe. Die Kirchengemeinden gingen offensichtlich maßvoll mit dem Kirchenasyl um. Sie seien verunsichert und hätten in einzelnen Fällen sogar Strafverfolgung zu befürchten.