Die Asyl-Lobby macht Druck auf die politischen Entscheidungsträger, hat aber selbst anscheinend auch keine Freude mit den “Flüchtlingen”.

4. April 2019 / 15:19 Uhr

Bürger*innen-Asyl Berlin: Nichts als Heuchelei und Druck auf öffentliche Meinung

Nachdem erst in Schweden gezeigt wurde, dass die linken Willkommensklatscher bloß große Heuchler sind, bietet auch die Initiative “Bürger*innen-Asyl Berlin” das erwartete Bild: Sie fordert zwar “Bürgerasyl” für die illegalen Orientalen und Afrikaner, kommt aber – zum Glück – selbst nicht auf die Idee, “Flüchtlinge” aufzunehmen.

In vielen deutschen Großstädten führen solche Initiativen das große Wort. Sie erzeugen damit in der Öffentlichkeit das Bild, dass die Deutschen die Einwanderung wünschten und auch persönlich die “Willkommenskultur” lebten. Doch selbst nach Ansicht des Fördervereins “Pro Asyl” gibt es mehr Aufrufe von Initiativen für “Bürgerasyl” als konkrete Fälle.

CSU und SPD warnen vor Rechtsbruch

Indes warnt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vor diesem Gesetzesbruch, der immer öfter in den Medien angepriesen wird: “Es ist nicht akzeptabel, dass es eigenmächtig zur Verhinderung von Dublin-Überstellungen oder Rückführungen durchgeführt wird.” Nach der Dublin-Verordnung sollen Asylbewerber dort ihr Verfahren abwarten, wo sie die EU erstmals betreten haben. Wer jemanden mit illegalem Aufenthalt unterbringt, kann wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt strafrechtlich belangt werden.

Auch Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) warnt vor dem “Bürgerasyl”: “Eine vollziehbar ausreisepflichtige Person, die nicht freiwillig ausreist und sich der dann anderweitigen Aufenthaltsbeendigung, also der Abschiebung, entzieht, macht sich strafbar wegen illegalen Aufenthalts”, sagt Schröter. “Wenn eine solche Straftat vorliegt, können diejenigen Personen, die hierbei Hilfe leisten, wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt strafrechtlich belangt werden.”

Sache der Gerichte und des Steuerzahlers

Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern erklärt, es obliege etwaigen Bürgerinitiativen nicht, die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns abschließend zu beurteilen – dies sei Sache der Gerichte.

Sache der Steuerzahler ist hingegen, gezwungenermaßen, das Modell der Asylbürgschaft. So hatten tausende Willkommensklatscher vermeintlich eine Bürgschaft für einzelne “Flüchtlinge” übernommen. Gegen Übernahme der Lebensunterhaltungskosten für einen “Flüchtling” wurde dem Einwanderer ein Visum für Deutschland erteilt. So kamen tausende Orientalen und Afrikaner nach Deutschland! Die genaue Zahl der Flüchtlingsbürgen ist öffentlich nicht bekannt. Bekannt ist nur: Bezahlt haben die Bürgen nie. So fehlen der deutschen Bundesagentur für Arbeit Beträge in Höhe von 21 Millionen Euro, die letztlich der Steuerzahler berappen muss.

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