Personen, die Hinweise zu diesem abgebildeten Mann geben, mögen sich bei der Polizei Hamburg melden.

8. Mai 2019 / 15:19 Uhr

Hamburg: Polizei veröffentlicht erst acht Monate nach der Tat die Fahndungsfotos

Ein aktueller Fall aus Hamburg lässt wieder die Frage aufkommen, warum Fahndungsfotos oft erst viele Monate nach der Tat veröffentlicht werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Bürger nach so langer Zeit an die Straftat und ihre Umstände bzw. deren Verursacher erinnern können, ist denkbar gering.

Der Anlassfall liegt acht Monate zurück.

Zwei Ausländer wegen Körperverletzung gesucht

Am 23. September 2018 kam es mitten in der Nacht an einem Kiosk in Hamburg-Harburg zu einem verbalen Streit. Plötzlich schlugen zwei neubürgerliche”Goldstücke” auf drei andere Personen ein. Nicht genug, sie traten auch noch auf die Menschen. Diese wurden zum Teil erheblich verletzt.

Erst jetzt, ein dreiviertel Jahr später, sucht die Polizei mit Bildern einer Überwachungskamera nach Zeugen, die die zwei Täter gesehen haben könnten. Dabei handelt es sich um einen etwa 1,70 Meter großen und schlanken Mann mit kurzen, dunklen Haaren und einem auffallenden Goldring am linken Ringfinger sowie um einen etwa 1,75 Meter großen und dicklichen Mann mit ebenfalls kurzen, dunklen Haaren.

Strafprozessordnung

Dass die Fahndungsfotos erst jetzt veröffentlicht wurden, hat seinen Grund in der Bürokratie. Denn auf Verdacht darf nach Paragraph 131b der Strafprozessordnung (StPO) die Polizei keine Fotos von Beschuldigten veröffentlichen, da sonst deren Persönlichkeitsrechte verletzt werden könnten (!). Über die Verletzungen der Geschädigten sagt das Gesetz nichts aus.

Damit die Persönlichkeitsrechte von Beschuldigten nicht verletzt werden und Fahndungsfotos veröffentlicht werden können, benötigt die Polizei eine richterliche Anordnung. Bei Gefahr im Verzug könnten die Veröffentlichung auch Staatsanwälte anordnen, das aber kommt so gut wie nie vor.

Zeit zwischen Tat und Fotofahndung

Wie viel Zeit zwischen Tat und der Veröffentlichung von Fahndungsfotos vergeht, hängt vom Verlauf der Ermittlungen und von der Dringlichkeit ab.

Delikte wie Raub, Einbruch oder Diebstahl werden von den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten nur langsam bearbeitet. Die Entscheidung des Gerichts wird dann der Staatsanwaltschaft übermittelt. Diese leitet sie schließlich an die Polizei weiter. Dafür benötigt der Amtsschimmel schon einmal gut und gerne acht Monate.

Täterschonende Vorgangsweise

Die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien zeichnet einen deutschen Staat aus. Aber wenn die Bürokratie immer öfter zu Lasten von Geschädigten geht, ist eine Reform nötig. In Zeiten schnellster Kommunikationsmethoden ist eine monatelange Verzögerung nicht einzusehen.

Zeugen, die Hinweise zu den tatverdächtigen Ausländern geben können bzw. diese kennen, mögen sich unter der Telefonnummer der Polizei Hamburg 040/ 4286-56789 melden. Falls sie sich noch erinnern können…

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