Der minderjährige Afghane war in Untersuchungshaft genommen worden, weil er dringend tatverdächtig ist, zusammen mit zwei 16 und 17 Jahre alten Landsmännern in Wien eine Studentin vergewaltigt zu haben. Die Täter hatten der jungen Frau auf einer öffentlichen Toilette aufgelauert, sie dort vergewaltigt und verprügelt.
Dies stand in einem Artikel vom 17. Mai 2016 in der Wochenzeitung Junge Freiheit, wo außerdem noch von einem „polizeibekannten Asylwerber“ und „attackierenden Afghanen“ geschrieben worden ist.
Wegen Wahrheit, pressethische Grundsätze verletzt
Dieser Artikel rief allerdings eine Organisation auf den Plan, die sich mit dieser Art der Berichterstattung nicht einverstanden zeigte und deswegen einen Brief an die Junge Freiheit (JF) sandte. Es handelt sich hierbei um den "Deutschen Presserat", der es sich zur Aufgabe gemacht hat, für die Pressefreiheit und die Wahrung des Ansehens der deutschen Presse einzutreten. Finanziert wird dieser Presserat zu mehr als einem Drittel durch Bundeszuschüsse und vertreten in diesem Presserat sind alle großen deutschen Verleger- und Journalistenverbände (also der Mainstream).
In diesem Brief bittet der Beschwerdeausschuss des Presserats, die Junge Freiheit über folgendes zu informieren: Das Gremium ist einstimmig zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Veröffentlichung der Jungen Freiheit „die presseethischen Grundsätze verletzt“ hat. Somit sprach der Presserat gegen die Junge Freiheit eine Missbilligung aus.
„Afghane“ oder „Asylwerber“ verboten – eigentlich Zensur!
Was freilich hat nun den Presserat zu dazu bewogen, eine solche Missbilligung (zweitschärfste Form der Maßnahmen gegen ein Medium) auszusprechen?
Es waren im Besonderen die Worte „Afghane“ und „Asylwerber“. Denn wäre es nach dem Presserat gegangen, hätte man im Artikel den „mutmaßlichen“ Straftäter, bei dem natürlich die Unschuldsvermutung naheliegt, „junger Mann“, „Jugendlicher“ oder vielleicht „Bursche“ nennen müssen. Auch jede andere anonymisierende Bezeichnung hätte verwendet werden dürfen (etwa Fritz P., Name von der Redaktion geändert), aber wichtig wäre nur gewesen, den Leser darüber im Unklaren zu lassen, dass der Straftäter aus Afghanistan stammt. Denn für den Presserat sei die Nennung der Nationalität nicht relevant für die Tat. Ebenso war es für die Junge Freiheit nicht gerechtfertigt, zu erwähnen, dass nämlicher Straftäter Asylwerber sei.
Auch Steuerzahler soll nicht informiert werden
Auch folgender Absatz des beanstandeten Artikels war dem Presserat ein Dorn im Auge:
Zudem wurde nun bekannt, daß der Frauenschläger an einer seltenen Blutkrankheit leidet. „Daher braucht der Insasse eine spezielle Therapie und regelmäßig Spritzen“, Bisher beliefen sich die Kosten für die Steuerzahler innerhalb weniger Wochen auf 24.000 Euro.
Das Gremium des Presserats stieß sich daran, dass die Krankheit des afghanischen Asylwerbers erwähnt wurde, für dessen Behandlung der österreichische Steuerzahler aufkommen muss, weil die Junge Freiheit dadurch den Straftäter „bewusst abwertend als Person zweiter Klasse dargestellt“ haben soll. (Als ob er das durch seine Tat nicht selbst gemacht hätte.)
Junge Freiheit erfüllt Bitte des Presserats
Deswegen bittet der Presserat nun die Junge Freiheit, „als Ausdruck fairer Berichterstattung“ seine Missbilligung öffentlich zu machen.
Die Junge Freiheit schreibt dazu:
Dem kommen wir natürlich gern nach. Wir sollen dies allerdings so tun, daß die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen – sprich: des afghanischen Asylsuchenden – durch diese Veröffentlichung nicht erneut verletzt werden. Da wir zu keinem Zeitpunkt den Namen des Tatverdächtigen angegeben haben, dürften wir unserer Ansicht nach auch dieser Bitte nachgekommen sein.
Lediglich dem dritten Wunsch des Presserats können wir nicht entsprechen: Der Beschwerdeausschuß bittet uns, die beanstandete Meldung zu löschen. Da wir aber der Meinung sind, daß der Afghane seine Straftaten nicht ungeschehen machen kann, haben wir uns entschieden, auch unsere Meldung über eben diese nicht verschwinden zu lassen.
Auch in Zukunft werden Nationalität und Herkunft ausländischer Straftäter genannt
Im Übrigen werden wir auch in Zukunft die Nationalität und Herkunft ausländischer Straftäter nennen, wenn wir der Meinung sind, daß unsere Leser ein Anrecht darauf haben, diese zu erfahren. Auch auf die Gefahr hin, daß uns demnächst erneut Post vom Presserat erreicht.
Dieser Aussage kann sich Unzensuriert.at nur völlig anschließen und wird dementsprechend genauso handeln, bzw. schreiben.