Ein besonders abstoßender Sodomie-Fall, begangen an Pferden in Hohenems (Vorarlberg) interessiert die für Tierschutz zuständige Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) nicht. Dies teilte sie in einer Anfragebeantwortung dem FPÖ-Tierschutzsprecher Josef Riemer mit.
Ministerin verweist auf Länder
Die SPÖ-Gesundheitsministerin tut den Fall kompetenzrechtlich ab und bestreitet jegliche Zuständigkeit ihres Ministeriums, weshalb sie auch nicht antworten wolle:
Das parlamentarische Interpellationsrecht umfasst gemäß Art. 52 Abs. 1 B-VG Gegenstände der Vollziehung durch die Mitglieder der Bundesregierung. Gemäß Art. 11 Abs. 1 Z 8 B-VG fällt der Tierschutz in die Vollziehung durch die Länder. Die vorliegenden Fragen betreffen daher keinen Gegenstand der Vollziehung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen und entziehen sich damit meiner Beantwortung.
Bundestierschutzgesetz: Verbot von Geschlechtsverkehr mit Tieren
Offensichtlich kennt die zuständige Bundesministerin das eigene Bundestierschutzgesetz nicht im Detail, auch wenn auf regionaler Ebene die Länder hier in der Überwachung eingebunden sind gilt trotzdem folgende gesetzliche Bestimmung:
§ 5. (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.
(2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer …..
17.an oder mit einem Tier eine geschlechtliche Handlung vollzieht.
Obwohl sich Rendi-Wagner vor einigen Wochen bei der Novellierung des Bundestierschutz zu einer umfassenden politischen Verantwortung im Bereich Tierschutz bekannt hat, ist dies in diesem konkreten Fall offensichtlich schon wieder vergessen.