Im Jahr 2016 konnte die Polizei insgesamt 98 Tatverdächtige ausforschen, die im Verdacht stehen, Menschen- oder grenzüberschreitenden Prostitutionshandel begangen zu haben. Das geht aus einer Anfragebeantwortung von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hervor. Die Zahlen beziehen sich dabei allerdings ausschließlich auf bereits polizeilich abgeschlossene Verfahren.
Von der Nationalität stechen neben Tatverdächtigen mit österreichischen Staatsbürgerschaft (20) vor allem Personen aus Rumänien (27) und Ungarn (18) heraus. Die meisten der insgesamt 72 identifizierten Opfer stammen aus Rumänien. „Sexuelle Ausbeutung in Bordellbetrieben war wie bereits in den Jahren zuvor der häufigste Ausbeutungsort“, heißt es von Sobotka.
Opfer können Aufenthaltsbewilligung erhalten
Wer übrigens Opfer von Menschenhandel geworden ist, hat in Österreich eine Erhol- und Bedenkzeit von mindestens 30 Tagen, während der keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gesetzt werden dürfen. Danach haben Opfer und Zeugen von Menschenhandel aus Drittstaaten die Möglichkeit, eine Aufenthaltsbewilligung für „besonderen Schutz“ zu erhalten, wenn ein Strafverfahren begonnen wurde oder andere Ansprüche geltend gemacht werden. Dieser Aufenthaltstitel (zuvor § 69a NAG) wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2014 in das Asylgesetz 2005 (§ 57) und damit in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) übertragen, heißt es in einem Bericht der „Task Force Menschenhandel“.
Erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt
Außerdem können Betroffene aus Drittstaaten seit 2012 in die Grundversorgung aufgenommen werden und erhalten durch eine Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes durch den Wegfall der Arbeitsmarktprüfung einen erleichterten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Davon profitieren sollen allerdings vor allem Schlepper, wie Medien aktuell berichten.