Die Bezeichnung "Soja-Milch" ist ab sofort verboten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass vegane Produkte zukünftig nicht mehr Namen wie Pflanzen-Käse, Tofu-Butter oder eben Soja-Milch tragen dürfen. Wie die europäischen Höchstrichter in langwierigen Erörterungen nun festgestellt haben, erlaubt das europäische Lebensmittel- und Markenrecht die Bezeichnung Milch nur dann, wenn sie aus sogenannter normaler Eutersekretion gewonnen werden kann.
Das bedeutet, ohne tierisches Euter als Ausgangspunkt keine Milch und in weiter Folge auch keine Butter, kein Käse, keine Schlagobers und kein Joghurt.
Wettbewerbsklage gegen Tofu war Ausgangspunkt
Ausgangspunkt für die europarechtliche Grundsatzentscheidung war eine Wettbewerbsklage gegen einen deutschen Tofu-Produzenten, der seine rein pflanzlichen Produkte unter Namen wie "Veggie-Cheese" oder "Veggie-Cream" vertrieben hat. Für die Höchstrichter war die Verwechslungsgefahr für die Verbraucher zu groß. Veganer müssen somit bald umlernen, wenn sie ihre Produkte in den Regalen wiederfinden wollen.
Während man hier ein gerichtliches Verbot erreichen konnte, werden gleichzeitig in Aquakulturen künstliche Fischzuchtanlagen mit Insektenfutter industriell hochgefahren.