Und wieder das Hütteldorfer Bad in Wien-Penzing! Gibt es dort nicht schon genug Ärger mit Burkini tragenden Mosleminnen, schockte dieser Tage auch noch die Meldung, dass ein 42-jähriger Syrer ein zehnjähriges Mädchen sexuell belästigt haben soll.
Mangels Dolmetschers nicht einvernommen
Konsequenzen aber gibt es bis dato nur für den Bademeister. "Sex-Attacke: Kopfwäsche für Bademeister" berichtet die Tageszeitung Österreich. Gegen den tatverdächtige Syrer, der angeblich kein Deutsch spricht und mangels eines Dolmetschers nicht einvernommen werden konnte, ermittelt die Staatsanwaltschaft auf freiem Fuß.
Anders gesagt: Spricht ein tatverdächtiger Sextäter kein Deutsch, darf er in Österreich weiter sein Unwesen treiben und dann – möglicherweise – in seine Heimat flüchten. Bis ein Dolmetscher einmal aufgetrieben ist, kann der Mann schon über alle Berge sein.
Badegast: "Mir hat es gegraust"
Es vergeht kaum ein Monat, dass unzensuriert.at nicht über Vorfälle im Hütteldorfer Bad berichtet. Erst kürzlich sorgte eine im moslemischen "Burkini" Badende für Aufregung unter den Gästen. Eine Leser schrieb uns:
Ich war heute nach langer Zeit wieder einmal im städtischen Hütteldorfer Bad, vormals Penzinger Bad. Mir hat es gegraust! Ich bin wieder heimgegangen! Um mir herum waren lauter Burkinis im Wasser.
Flüchtlinge suchen sexuelle Abenteuer
Das Hütteldorfer Bad dürfte ein beliebtes Freizeitareal für Badende moslemischen Glaubens sein. Und anscheinend auch für Migranten, die hier sexuelle Abenteuer suchen. Denn sowohl die zehnjährige Schülerin, ihre Freundin, die Freundin ihrer Mutter und die Mutter selbst bezichtigten den 42-jährigen Syrer, das Mädchen bei der Rutsche am Gesäß und am Kopf begrapscht zu haben.
Bademeister: "Aussage gegen Aussage"
Kommen solche unappetitlichen Dinge im Hütteldorfer Bad öfters vor? Das fragt man sich, nachdem der Bademeister nach Bekanntwerden des Falls nicht die Polizei einschalten wollte. Sein Argument: Es stünde "Aussage gegen Aussage".
Wie kann das sein? Der Syrer soll ja kein Wort Deutsch gesprochen haben – und so konnte er auch der Einvernahme durch die Beamten entfliehen. Spricht der Bademeister syrisch? Dann hätte er ja auch gleich als Dolmetscher fungieren können.
Personal obliegt es nicht, strafrechtlich Relevantes zu beurteilen
Alles kurios jedenfalls. Damit es nicht noch Verwirrender wird, stellte der Wiener-Bäder-Sprecher Martin Kotinsky gegenüber der Zeitung Österreich fest:
Unserem Personal obliegt es nicht, etwas möglicherweise strafrechtlich Relevantes zu beurteilen. In Zukunft wird nach jedem Hinweis ausnahmslos die Polizei geholt.