Einen neuen Anlauf zur Sanierung des umstrittenen Tierschutzgesetzes hat jetzt FPÖ-Tierschutzsprecher Josef Riemer gesetzt. Die vor wenigen Monaten durch SPÖ und ÖVP beschlossene Tierschutzgesetznovelle 2017 hat bei vielen kleinen Tierschutz-Vereinen und Tierschutz-Initiativen zu massiver Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit der Weitervermittlung von schutzbedürftigen Tieren geführt.
Die einschlägigen Regulierungen in den §§ 8a, 31 Abs 1 und 4 Tierschutzgesetz entsprechen nicht einem tatsächlichen Tierschutz, sondern führen im Gegenteil zur Verhinderung des Tierschutzes. Tierschutz-Vereine und Tierschutz-Initiativen waren ab dem 1. Juli 2017 unmittelbar mit massivem Behördenvorgehen inklusive der Erlassung von Strafbescheiden konfrontiert, wie etwa in der Bundeshauptstadt Wien.
Bisherige Praxis bei Tiervermittlung wird ausgehebelt
Obwohl Internet-Plattformen wie “willhaben” in Zusammenarbeit mit Tierschützern, aber auch der österreichischen Tierärztekammer praxistaugliche Bedingungen und Auflagen im Sinne des Tierwohls formuliert haben, um ein tierschutzkonformes Anbieten und eine entsprechende Vermittlung via Internet sicherzustellen, untersagt dies die aktuelle Gesetzeslage durch die Tierschutzgesetznovelle 2017.
Sichere, transparente und rechtsstaatlich umfassende Regelungen im Sinne des Tierschutzes und der beteiligten seriösen Tierschutz-Vereine, die sich in der Praxis bewährt haben, werden somit ausgehebelt und mit Verbot und Strafe belegt. Dies hat in den letzten Wochen und Monaten dazu geführt, dass Tiere vermehrt ausgesetzt wurden und so schweres Leid bis hin zum Tode erfahren haben. Dieser Gesetzes-Murks ist ein weiteres Fallbeispiel für das Totalversagen von Gesundheitsministerin Joy Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) in Sachen Tierschutz.
FPÖ-Tierschutzsprecher Josef Riemer beantragt Neuregelung
FPÖ-Tierschutzsprecher Josef Riemer hat jetzt eine umfassende Neuregelung zugunsten der kleinen Tierschutz-Vereine und Tierschutz-Initiativen eingebracht:
Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, entsprechende legistische Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Tierschutzgesetz, insbesondere der Tierschutzgesetznovelle einzuleiten, damit seriöse Tierschutzvereinen und Tierschutzinitiativen weiterhin via Internet das Angebot und die Vermittlung von Tieren vornehmen können. Diesbezüglich sollen insbesondere die einschlägigen §§ §§ 8a, 31 Abs 1 und 4 sowie 44 Tierschutzgesetz einer Neufassung im Sinne einer praxistaugliche Umsetzung im Sinne des Tierwohls abgeändert bzw. gänzlich neu formuliert werden.