In der Schweiz waren die Bürger am 24. September 2017 aufgerufen, verschiedene Referenden abzustimmen.
Am überraschendsten fiel das deutliche Ja zur Änderung des Sozialhilfegesetzes aus: 68 Prozent der Stimmberechtigten sprachen sich dafür aus, dass abgewiesene Asylanten, vergleichbar mit “subsidiär Schutzberechtigten” in Österreich, künftig keine Sozialhilfe mehr in der Höhe von rund 900 Franken (776,93 Euro) erhalten. Sie sollen künftig nur noch durch die Asylfürsorge versorgt werden, die 360 Franken im Monat (310,77 Euro) bringt.
Gutmenschliche Warnungen und Drohungen gingen ins Leere
Trotz gutmenschlicher Warnungen und Drohungen (“soziale Kälte”, Gesetzesänderung mache die Flüchtlinge “krank, ja sogar gewalttätig”) ließen sich die Schweizer, besonders jene, die in den ländlichen Gebieten wohnen, nicht beirren und stimmten für die Verringerung der Geldgeschenke an abgewiesene Asylanten.
Gemeinden könne nun selbst entscheiden
Die Änderung des Sozialhilfegesetzes bringt auch mehr Entscheidungsfreizeit für die Gemeinden: Bisher finanzierte der Kanton einen erheblichen Anteil der sogenannten Integrationsmaßnahmen. Ab nun entscheiden die Gemeinden selbst, ob sie für Deutschkurse, Qualifikationsmaßnahmen und Praktika von “vorläufig Aufgenommenen”, wie die abgelehnten Asylanten amtlich bezeichnet werden, Geld ausgeben wollen, oder nicht.
Unverändert bleibt die Finanzierung durch den Bund, der den Gemeinden eine Pauschale für die Flüchtlinge zahlt, wie auch die Übernahme der Krankenkassenprämien durch den Kanton.