Die Grünen rufen auf ihrer Facebook-Seite in einem Posting vom 23. September zu illegaler Wahlwerbung am Wahltag auf. Nach dem Willen der Partei sollen ihre Anhänger bei der Stimmenabgabe im Wahllokal ein Leiberl tragen, das Werbung für Ulrike Lunacek, die Spitzenkandidatin der Grünen, macht.
Die Aufschrift des Leiberls spielt auf das Motto der Französischen Revolution an (Liberté, Égalité, Fraternité, zu Deutsch Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit), wobei allerdings das Schlagwort “Fraternité” – wohl aus Gender-Gründen – durch die pseudo-französische Namensform “Ulriké” ersetzt wurde.
Es wird explizit gefordert, das Kleidungsstück in der Wahlkabine zu tragen:
Wähl was Tragbares! Supporte Ulrike Lunacek & die Grünen am 15. Oktober und zeig auch in der Wahlkabine, dass du für Freiheit, Gleichheit und Ulrike stehst. Unterstütze Ulrike – diesmal “hautnah” – und bestell die Liberté Égalité Ulriké Edition […]
Wahlwerbung ist in der Wahlkabine verboten
Wahlwerbung ist am Wahltag im Wahllokal selbst und in einer Sperrzone um das Wahllokal herum verboten. Ob auch dieses Leiberl unter das Verbot fällt, war zunächst unklar. Die FPÖ fragte daher bei Christine Bachofner von der Wiener Wahlbehörde (MA 62) nach. Auch diese war sich unsicher und beriet sich mit dem stellvertretenden Vorsitzenden der Bundeswahlbehörde, Robert Stein.
Nach dieser Beratung teilte Frau Bachofner der FPÖ mit, dass eine derartige Wahlwerbung eindeutig illegal ist. Auch die Grünen seien bereits informiert worden.
Grüne halten an dem Aufruf fest
Die Grünen kümmern sich jedoch offensichtlich nicht um die Vorgaben der Wahlbehörde. Obwohl sie laut Frau Bachofner bereits am Nachmittag des 26. Septembers informiert wurden, ist das Posting am 26. September um 20.00 Uhr unverändert auf der Facebook-Seite der Grünen vorhanden.