Mit diesem Posting handelte sich Grün-Bezirksrätin Negar Roubani nun eine Strafanzeige wegen “Herabwürdigung des Staates” ein.

7. März 2018 / 14:28 Uhr

“Österreich, du Arsch”-Posting: Strafanzeige gegen Grün-Bezirksrätin Negar Roubani

Sie möge Österreich verlassen, ihr solle die Staatsbürgerschaft aberkannt werden und Bundespräsident Alexander Van der Bellen solle endlich einmal auch was gegen diese ständigen Österreich-Beschimpfungen unternehmen.

“tschüss österreich, du arsch!”

Das waren noch die freundlichsten Kommentare, die die Grüne Bezirksrätin Negar Roubani aus Wien-Brigittenau zu lesen bekam, nachdem die Austro-Iranerin vor ihrem Abflug nach Malta noch schnell einen Facebook-Eintrag verfasste. Allerdings postete sie – abgesehen von einer offensichtlichen Rechtschreibschwäche –  für eine in Österreich gewählte Mandatarin ungeheuerliche Worte (Unzensuriert berichtete):

tschüss österreich, du arsch! du hast jetzt eine woche zeit eine nettere version von dir selbst zu werden.

Anscheinend von den Reaktionen der Leser überrascht, nahm Negar Roubani – bereits an ihrem Urlaubsort – Stellung zur ihrem “Arsch”-Posting.

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Kein Wort der Entschuldigung

Plötzlich soll es sich bei der Österreich-Beschimpfung also nur noch um eine Satire handeln und außerdem bezweifle sie das Demokratieverständnis der Kommentarschreiber. Damit goss die Grün-Politikerin nur noch mehr Öl ins Feuer. Kein Wort der Entschuldigung, kein Wort des Bedauerns.

Anzeige wegen Herabwürdigung eines Staates

Allerdings wäre das ohnehin zu spät gekommen. Denn inzwischen hat die Wiener Rechtsanwaltskanzlei List der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt und Anzeige gegen Negar Roubani wegen Herabwürdigung des Staates eingebracht. In Punkt eins dieser Sachverhaltdarstellung heißt es:

Gemäß § 248 Abs 1 StGB macht sich strafbar, war auf eine Art, dass die Tat einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird, in gehässiger Weise die Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer beschimpft oder verächtlich macht.

Ergänzung am 8.3.2018, 10:50

Auch der Rechtsanwalt Mag. Albert Reiterer aus Salzburg hat eine Sachverhaltsdarstellung wegen § 248 Abs 1 StGB eingebracht.

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