Im Jänner hatten Studenten in Leoben Flugblätter verteilt, in denen sie sich für die Ehe zwischen Mann und Frau aussprachen und die homosexuelle Ehe ablehnten. Doch nachdem heute nicht zählt, wofür man steht, sondern wie man es darstellt, wurde zur medialen Jagd auf die Studenten geblasen, weil – oh, Schreck – das Flugblatt mit einem Bild des Malers Wolfgang Willrich gestaltet war. Und dieser hatte in der Zeit des Nationalsozialismus gewirkt. Mehr brauchte es nicht mehr! Ein Verfahren gegen die Studenten wurde angestrengt und sogar eine Hausdurchsuchung durchgeführt.
Beides brachte nicht die von linker Seite geradezu erhoffte Anklage. Im Gegenteil, das angestrengte Verfahren wurde in der Zwischenzeit eingestellt.
Keine Auseinandersetzung mit dem Thema Schwulenehe
Statt sich mit der inhaltlichen Aussage, der Unterstützung für die Ehe zwischen Mann und Frau, auseinanderzusetzen, schoss sich die SPÖ in Silberstein-Manier unter anderem auf den RFS-Bundesobmann Lukas Feichtenschlager ein. Der SPÖ-Parlamentsklub veröffentlichte eine Presseaussendung mit dem Titel “Lindner: FPÖ-Funktionär von Verbotsgesetz betroffen?” und dem Untertitel “FPÖ-Funktionär und Burschenschafter verteilt NS-Propagandabild gegen Schwule”.
Der ewige linke Drang zum Tribunal
Doch der ewige linke Drang zum Tribunal führte die unterstellende SPÖ nun selbst vor Gericht, wo sie verlor. Der SPÖ-Parlamentsklub wurde wegen übler Nachrede vom Wiener Straflandesgericht zur Zahlung einer Entschädigungssumme von 3.000 Euro und zur Urteilsveröffentlichung verurteilt.