Wenn der Täter zum Opfer stilisiert wird, entsteht die Gefahr des Verlustes von exekutiven Befugnissen.
Das sagt Anwalt Andreas Kleinbichler in der Kronen Zeitung. Er vertritt zwei junge steirische Polizisten, die im Mai des Vorjahres eine Leobnerin während einer Amtshandlung zu Boden stießen und sich nun unter anderem wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten müssen. Mit dieser Anklage haben weder der Anwalt, die Polizisten und schon gar nicht Kollegen der Beamten gerechnet.
Frau kam der Dienstwaffe zu nahe
Die Verwunderung steigert sich, kennt man den Hergang dieser in den Medien aufgebauschten “Schubs-Affäre” in Leoben. Die mehrfach vorbestrafte und amtsbekannte Frau ließ sich von den Beamten nicht abweisen und drang ständig in die Sicherheitszone der Polizisten ein. Bis ein Schubser die damals 47-Jährige zu Fall brachte. Die Exekutivbeamten hätten die Frau einfach nur abgewehrt, weil sie ihnen so nahe kam, dass sie auch zur Dienstwaffe hätte greifen können, argumentiert Kleinbichler in der Kronen Zeitung.
Bewusstlosigkeit vorgetäuscht
So nebenbei: Die Frau hatte mit der eigentlichen Amtshandlung, die eine Schlägerei in einem Lokal betraf, gar nichts zu tun. Sie kam vorbei, als alles eigentlich schon vorbei war. Dennoch hätte sie die Erhebungen der Beamten gestört und dann auch noch eine Bewusstlosigkeit vorgetäuscht, nachdem sie nach einem leichten Schubser zu Boden gefallen sei, so Anwalt Andreas Kleinbichler. Für ihn ist sonnenklar:
Sie dreht sich nach dem Aufkommen auf dem Boden um. Bewusstlosigkeit tritt sofort ein, die Drehung wäre so nie möglich gewesen!
Tatsächlich bestätigt dieses Video, in dem die betroffene Frau ihre Sicht des Vorfalls schildert, die Aussage des Anwalts:
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Das alarmierte Rote Kreuz hatte dann schließlich auch keine große Arbeit mit der Frau, die angeblich erst nach gutem Zureden der Sanitäter einer Verarztung zugestimmt hätte. Die kleine Wunde am Kopf musste schließlich nicht weiter behandelt werden.
Übrig aber bleibt ein Verfahren gegen zwei Polizisten, die sich nun wegen Polizeigewalt und Körperverletzung verantworten müssen.